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Bundesrat hat zugestimmt

Reform privater Altersvorsorge nimmt letzte Hürde

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Altersvorsorgedepots lösen die Riester-Rente ab. Der Bundesrat stimmte der Reform der privaten Rentenvorsorge am Freitag zu. Bestehende Riester‑Verträge bleiben unangetastet und können weitergeführt werden.

Es ist das offizielle Aus für die Riester-Rente, nachdem der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine neue private Altersvorsorge zugstimmt hat. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihr Geld in staatlich geförderten Altersdepots anlegen – in Aktien, Fonds oder Exchange Traded Funds (ETFs). Die neuen Produkte sollen flexibler, renditestärker und günstiger sein als die Riester‑Rente, bieten jedoch keine Beitragsgarantie.

Für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer soll es weiterhin Angebote geben, bei denen 100% der eingezahlten Beiträge garantiert und ausgezahlt werden. Daneben soll es auch ein Modell mit geringerer, 80%-iger Garantie geben, bei dem höhere Renditechancen möglich seien.

Um Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung bei der Anlageentscheidung zu erleichtern, sei auch ein staatliches Standarddepot als Alternative zu den privat angebotenen Produkten vorgesehen. Dafür werde die Bundesregierung "ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen".

Forderungen der Länder aufgegriffen

Die Reform sieht außerdem eine neue Zulagenförderung vor: Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr solle es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro solle es 25 Cent geben. Darüberhinausgehende Einzahlungen seien möglich, die Zulage erhöhe sich aber nicht weiter. Die maximale Grundzulage liege damit bei 540 Euro. Familien sollen hierbei besonders profitieren: Sparer mit Kindern würden zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100% erhalten.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung überarbeitet und dabei auch Forderungen der Länder aufgenommen: So könnten künftig neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende staatlich gefördert vorsorgen. Außerdem wurde die Kinderzulage erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt wurden von 1,5 auf 1% abgesenkt.

Bundesbank soll Vermögensverwaltung des staatlichen Standarddepots übernehmen

Zusammen mit seiner Zustimmung verabschiedete der Bundesrat auch eine Entschließung: Die Bundesregierung solle prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standarddepot übernehmen möchte. Außerdem wünschen sich die Länder eine Variante, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.

Das Gesetz kann nach Gegenzeichnung der Bundesregierung, Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung in Kraft treten. Ziel sei es, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen.