Kurtaxen- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg sind nichtig

Zitiervorschlag
Kurtaxen- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg sind nichtig. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186671)
Die Kurtaxensatzung und die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg sind unwirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und der Klage einer Vorsorge- und Rehabilitationsklinik gegen entsprechende Beitragsbescheide der Gemeinde stattgegeben (Urteil vom 22.09.2015, Az.: 5 K 686/14, nicht rechtskräftig).
Gemeinde muss Mindestmaß an Verfügungsgewalt über Einrichtung haben
Das Gericht führte aus, die Kurtaxensatzung sei unwirksam. Die von der Gemeinde als Verbandsmitglied an den Tourismus-Zweckverband "Hochschwarzwald" gezahlte Verbandsumlage habe sie nicht in die Kalkulation der Kurtaxe einstellen und damit als kurtaxenpflichtigen Aufwand auf die Kurgäste umlegen dürfen. Fremdenverkehrsgemeinden dürften eine Kurtaxe nämlich nur für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken "von ihnen bereitgestellten gemeindlichen" Einrichtungen erheben. Das Gesetz gehe davon aus, dass der Abgabepflichtige sich in der Gemeinde aufhalte und "dort" die Leistungen, Einrichtungen oder Veranstaltungen der Gemeinde in Anspruch nehme. Das setze ein Mindestmaß an Verfügungsgewalt der Gemeinde über die Einrichtung voraus.
Kein bestimmender Einfluss der Gemeinde bei von Zweckverband betriebenen Einrichtungen
An einem solchen bestimmenden Einfluss fehle es bezüglich Einrichtungen, die nicht gemeindeeigen seien, sondern von einem aus mehreren Gemeinden gebildeten Zweckverband betrieben würden, dessen Mitglied die Gemeinde lediglich sei. Als nur eine von zahlreichen Mitgliedsgemeinden habe die Gemeinde Feldberg keinen bestimmenden Einfluss auf die Leistungen des Zweckverbandes Hochschwarzwald und der von diesem mitgegründeten "Hochschwarzwald Touristik GmbH". Im Übrigen sei nicht zu erkennen, zu welchem Anteil der Zweckverband und die Hochschwarzwald-Touristik GmbH kurtaxefähige Aufgaben erfüllen. Bisher habe der Gesetzgeber nur die Kosten eines überregionalen Verkehrsverbundes ausdrücklich als kurtaxefähig eingestuft. Es sei Sache des Gesetzgebers, das Kommunalabgabengesetz entsprechend anzupassen, wenn danach auch Umlagen an sonstige Zweckverbände kurtaxefähig sein sollten.
Fremdenverkehrsbeitragssatzung verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung sei wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unwirksam, so das VG weiter. Denn sie belege Klinikbetriebe in gleicher Weise mit einem Übernachtungsgeld wie sonstige Beherbergungsbetriebe, obwohl erhebliche strukturelle Unterschiede zwischen den einzelnen Betriebsarten bestünden. Mit dem Fremdenverkehrsbeitrag werde der Vorteil abgeschöpft, der Übernachtungsgästen durch die Möglichkeit der Nutzung der aus den Fremdenverkehrsbeiträgen finanzierten Einrichtungen der Gemeinde zugutekomme. Kliniken dürften daher nicht ungeachtet ihrer Patientenstruktur einfach "in einen Topf" mit den klassischen Beherberungsbetrieben "geworfen" werden.
Fremdenverkehrseinrichtungen werden nicht durch alle Klinikgäste genutzt
Denn eine Klinik könne etwa einen wesentlichen Prozentsatz an Gästen haben, die so schwer krank seien, dass sie überhaupt keine Möglichkeit hätten, die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Eine Klinik könne etwa auch zu einem erheblichen Teil gesetzlich versicherte Patienten behandeln, die typischerweise einen geringeren Vorteil von den Fremdenverkehrsaufwendungen der Gemeinde hätten, als zum Beispiel Patienten von Privatkliniken, die bezüglich der Klinikauswahl eine größere Wahlfreiheit hätten und für die dabei auch touristische Gesichtspunkte eine größere Rolle spielen könnten. Erst recht gelte dies im Vergleich einer Klinik zu den klassischen Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen, deren Gästen die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde uneingeschränkt zugutekämen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Freiburg
- Urteil vom 22.09.2015
- 5 K 686/14
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Kurtaxen- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg sind nichtig. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186671)



