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VG Düsseldorf stoppt vorerst Riesenwindräder in Neuss

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Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei 149 und 179 Meter hohen Windkraftanlagen in Neuss-Hoisten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 02.07.2015, 10 L 1295/15). Eine erhobene Schallimmissionsprognose habe zu hohe Werte für die nächtliche Belastung der Wohnung des Antragstellers ergeben.

Antragsteller geht gerichtlich gegen zwei Riesenwindräder vor

Den Antrag hatte ein Nachbar eingereicht, dessen Wohnhaus zu der kleineren Windkraftanlage einen Abstand von weniger als 500 Metern hat. Zuvor hatte er gegen die den Stadtwerken Neuss im Januar 2015 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Windkraftanlagen einen Nachbarwiderspruch erhoben.  Er hatte sich unter anderem gegen die optisch bedrängende Wirkung der Anlagen gewandt und zum Vergleich die Türme des Kölner Doms herangezogen, die 157 Meter hoch sind. Seinem Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat die Kammer nun stattgegeben.

VG: Schallimmissionsprognose ergibt zu hohe Werte

Damit dürfen die Windräder vorerst nicht errichtet werden. Das Gericht hat entschieden, dass die Genehmigung rechtswidrig ist, weil die von den Anlagen ausgehende Geräuschbelastung die maßgeblichen Grenzwerte überschreitet. Nach Durchführung eines Ortstermins ging die Kammer davon aus, dass sich das Grundstück des Nachbarn in einem reinen Wohngebiet befindet. Der Richtwert der TA Lärm für nächtliche Geräuscheinwirkungen in reinen Wohngebieten betrage 35 dB. Die Genehmigung bestimme hingegen, dass die Immissionen am Wohnhaus des Nachbarn nachts einen Wert von 45 dB nicht überschreiten darf. Nach der im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallimmissionsprognose sei eine Gesamtbelastung von 39 dB zu erwarten.