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VG Dresden

Stadt Dresden durfte Auflage für Pegida-Versammlung erteilen

Schutz des Anwaltsberufs

Im Vorfeld der am 21.12.2015 stattgefundenen Versammlung des PEGIDA e.V. hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass die Versammlung als stationäre Veranstaltung am Dresdner Königsufer gegenüber der historischen Altstadt stattfinden muss. Das Gericht bestätigte damit eine diesbezügliche Auflage der Landeshauptstadt Dresden (Beschluss vom 21.12.2015, Az.: Az. 6 L 1361/15).

Polizeilicher Notstand zwar nicht hinreichend belegt

Die Richter führen in ihrer Entscheidung aus, dass eine Untersagung des begehrten Demonstrationszuges durch die Dresdner Neustadt zwar nicht mit Gefahren begründet werden könne, die von einer solchen Veranstaltung selbst ausgingen. Dafür lägen nach den bisherigen Erfahrungen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor. Auch sei der von der Versammlungsbehörde geltend gemachte polizeiliche Notstand nicht hinreichend belegt.

Mögliche Mobilisierung links- und rechtsgerichteter Gruppierungen rechtfertigt Auflage

Allerdings schloss sich das Gericht der Gefahrenprognose der Behörde insoweit an, "dass das Versammlungsrecht des Antragstellers auch unter Beachtung seiner hohen Bedeutung im vorliegenden Einzelfall gegenüber der Sicherheit von Leib und Leben anderer Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter und von Polizeikräften zurückstehen“ müsse. Es wird insoweit auf Erkenntnisse der Stadt verwiesen, wonach mit einer starken Mobilisierung links- und rechtsgerichteter Gruppierungen im Umfeld der Veranstaltung gerechnet werden müsse und deshalb durchaus Ereignisse wie kürzlich in Leipzig befürchtet werden könnten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhoben werden.