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VG Bremen

Behörde darf Reisepass entziehen und Personalausweis beschränken

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat in einem am 24.06.2015 veröffentlichten Urteil vom 30.03.2015 die Klage eines deutschen Staatsangehörigen gegen die Entziehung seines Reisepasses und die Anordnung, dass sein Personalausweis nicht zum Verlassen des Bundesgebiets berechtigt, abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, dass der Kläger sich nach Syrien begeben will, um sich im dortigen Bürgerkrieg am bewaffneten Jihad zu beteiligen (Az.: 4 K 944/14).

Missglückter Ausreiseversuch als Beweis

Diese Auffassung stützt die Kammer vor allem auf einen missglückten Ausreiseversuch im April 2014. Damals habe der Kläger versucht, illegal über die Türkei nach Syrien einzureisen, sei jedoch an der türkisch-syrischen Grenze von türkischen Beamten aufgegriffen und nach Deutschland zurückgeschoben worden. Es sei davon auszugehen, dass sich der Kläger auf der Seite jihadistischer Gruppierungen im syrischen Bürgerkrieg habe beteiligen wollen. Dies folge aus dem Ablauf der Reise, der im Wesentlichen unglaubhaften Einlassung des Klägers zum Zweck der Reise, sowie aus den Kontakten des Klägers zum Bremer "Kultur und Familienverein" und aus dem Umstand, dass auf seinem Mobiltelefon Videos mit salafistischem Inhalt sichergestellt wurden.