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Weimer vs. "Schwankende Weltkugel"

Kulturstaatsminister darf Buchhändlerinnen nicht Extremisten nennen

Über dem Schaufenster eines Buchladens befindet sich eine rote Markise mit der weißen Aufschrift "Buchladen zur schwankenden Weltkugel". Der Buchladen ist geöffnet. Vor dem Schaufenster stehen zwei Postkartenständer auf dem Bürgersteig.
Der geöffnete Buchladen "Zur schwankenden Weltkugel" in der Kastanienallee in Berlin. © Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Mit der Streichung dreier linker Buchläden von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis hatte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer für Kritik gesorgt. Die Buchhändler setzten sich zur Wehr. Jetzt liegt eine erste Gerichtsentscheidung vor.

Weimer darf die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" vorerst nicht mehr als politische Extremisten bezeichnen, entschied das VG Berlin in einem Eilverfahren (Beschluss vom 30.04.2026 – VG 6 L 229/26). Denn für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.

Weimer hatte im Januar 2026 im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen lassen. Mit dabei: Die Berliner Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel". Die Zeit befragte den Kulturstaatsminister dazu. In dem Interview, das am 19. März in der Printausgabe der Wochenzeitung erschien, begründete er sein Eingreifen unter anderem mit der Aussage: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun".

Die Betreiberinnen der "Zur schwankenden Weltkugel" wollten das nicht auf sich sitzen lassen und forderten Weimer auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Doch der weigerte sich.

Persönlichkeitsrecht verletzt

Die Richterinnen und Richter sehen durch die beanstandete Äußerung des Kulturstaatsministers das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändlerinnen verletzt. Die Äußerung sei dahingehend zu verstehen, dass die Betreiberinnen der Buchhandlung politische Extremisten seien. Auf welche Tatsachen Weimer dies stütze, sei offen geblieben. Er habe trotz gerichtlicher Nachfragen nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über die Buchhandlung zu richten.

Die Mitteilung des BfV, wonach zu den Betreiberinnen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorlägen, trägt die zuspitzende Bewertung als politische Extremisten aus Sicht des Gerichts nicht. Unklar sei, welche Erkenntnisse das BfV für eine entsprechende Mitteilung voraussetze und welchen Maßstab es zugrunde lege.

Das Fehlen einer hinreichenden Tatsachengrundlage für seine Äußerung sei dem Staatsminister auch vorwerfbar. Bevor er die Buchhändlerinnen als politische Extremisten bezeichnet, hätte es ihm oblegen, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Tatsachenermittlung im Rahmen der rechtlichen Grenzen auszuschöpfen. Das habe er nicht getan und damit das für amtliche Äußerungen geltende Sachlichkeitsgebot missachtet.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg ist möglich. Anhängig sind außerdem noch die Klagen der drei betroffenen Buchläden. Neben der "Zur schwankenden Weltkugel" sind das der "Golden Shop" in Bremen und die Göttinger "Rote Straße". Es gehe auch um Transparenz, sagten ihre Anwälte. Es bestehe "ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat."

Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine Finanzspritze.