FG Rheinland-Pfalz
Recherche für Biografie ohne Gewinnerzielungsabsicht ist keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische Tätigkeit
Ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist beziehungsweise werden möchte, hat keine Gewinnerzielungsabsicht und kann die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich absetzen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 18.09.2019 entschieden (Az.: 3 K 2083/18).