Neue Arbeitszeitregelungen für Berliner Lehrer an staatlichen Schulen rechtens

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Neue Arbeitszeitregelungen für Berliner Lehrer an staatlichen Schulen rechtens. beck-aktuell, 25.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166856)
Die Abschaffung der Arbeitszeitkonten für beamtete Lehrer in Berlin ab 2014 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24.11.2016 hervor. Die Richter befanden auch die Einführung zweier zusätzlicher Präsenztage am Ende der Sommerferien für rechtens (Az.: VG 5 K 130.15).
Klägerin: Nicht gerechtfertigte Arbeitszeiterhöhung
Die Klägerin ist Studienrätin an einem Berliner Gymnasium. Mit ihrer Klage wandte sie sich gegen die Abschaffung der sogenannten Arbeitszeitkonten ab 2014. Diese waren 2003 im Zuge der Erhöhung der Pflichtstundenzahl (an Gymnasien von 24 auf 26 Stunden in der Woche) eingeführt worden. Pro Schuljahr wurden fünf Unterrichtstage auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das Zeitguthaben sollte vor Eintritt in den Ruhestand durch Freistellung ausgeglichen werden. Mit der Neuregelung wird der weitere Aufbau von Zeitguthaben eingestellt. Die vorhandenen Guthaben können durch Freistellung am Ende der Dienstzeit oder durch Ermäßigung der Unterrichtsstunden ab dem 58. Lebensjahr abgebaut werden. Die Klägerin beanstandete außerdem die Einführung von zwei weiteren sogenannten Präsenztagen ab August 2015 am Ende der Sommerferien. Bis dahin hatte es nur einen Präsenztag gegeben. Die Klägerin sah beide Maßnahmen als Arbeitszeiterhöhung an, die angesichts der bereits bestehenden Arbeitsbelastung der Lehrer nicht gerechtfertigt sei.
Gericht geht von Konkretisierung der Dienstleistungspflicht aus
Das VG hat die Klage jetzt abgewiesen. Die Änderungen stellten sich nicht als eine Erhöhung der Arbeitszeit für Lehrer dar. Die Abschaffung der Arbeitszeitkonten berühre nicht ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit, sondern betreffe nur die Lebensarbeitszeit. Im Übrigen sehe die Neuregelung eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer im Umfang von einer Unterrichtsstunde ab dem 58. Lebensjahr und einer weiteren Unterrichtsstunde ab dem 61. Lebensjahr vor. Die Einführung von zwei zusätzlichen Präsenztagen am Ende der Sommerferien sei lediglich eine Konkretisierung der Dienstleistungspflicht. Lehrer seien grundsätzlich auch innerhalb der Schulferien zum Dienst verpflichtet. Der durch die Ferien abgegoltene Urlaubsanspruch von jährlich 30 Tagen werde dadurch nicht berührt.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Urteil vom 24.11.2016
- VG 5 K 130.15
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Neue Arbeitszeitregelungen für Berliner Lehrer an staatlichen Schulen rechtens. beck-aktuell, 25.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166856)



