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VG Augsburg erklärt Kopftuchverbot für Jurareferendarinnen für unzulässig

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am 30.06.2016 einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei die Auflage erhalten hatte, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe (Az.: Au 2 K 15.457). Bayern kündigte umgehend Berufung an.

Gesetzliche Grundlage fehlt

Das Münchener Oberlandesgericht hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert, wonach Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten müssen. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.

Bayerns Justizminister kündigt Berufung an

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, von dem Rechtsmittel Gebrauch machen zu wollen. "Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen", sagte Bausback. "Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können." Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten.

Anspruch auf Schmerzensgeld möglich

Die 25 Jahre alte Studentin sieht sich als diskriminiert und stigmatisiert. Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.

Kopftuch immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten

Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern einmalig, bislang habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben. Wegen des Rechtsstreits werde derzeit bei ähnlichen Fällen aber auf solche Vorgaben verzichtet. In Berlin war kürzlich eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin mit einer Klage gescheitert. Derzeit befasst sich auch der Europäische Gerichtshof mit der Frage, ob das Tragen eines Kopftuch am Arbeitsplatz zulässig ist. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.