Autofahren mit Niqab? Vorerst bleibt es beim "Nein"
Auf Autofahren mit Niqab besteht, auch mit Blick auf die Religionsfreiheit, kein Rechtsanspruch, so der VGH Mannheim. Wohl aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Über den Antrag einer Muslimin muss das baden-württembergische Verkehrsministerium daher noch einmal entscheiden.