Stadt Düren muss wegen altersdiskriminierender Besoldung Schadensersatz zahlen

Zitiervorschlag
Stadt Düren muss wegen altersdiskriminierender Besoldung Schadensersatz zahlen. beck-aktuell, 28.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190016)
Die Stadt Düren muss Beamten, die noch im Jahr 2012 eine nach Lebensalter gestaffelte Besoldung erhalten haben, Schadensersatz zahlen. Nachdem der Europäische Gerichtshof im September 2011 ein vergleichbares Entgeltsystem für europarechtswidrig erklärt hatte, durfte die Stadt dieses Besoldungsrecht nicht mehr anwenden. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit 13 Urteilen vom 16.07.2015 entschieden.
Hintergrund
Das Besoldungsrecht sah bis Mai 2013 eine nach Lebensalter gestaffelte Besoldung vor. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2011 ein vergleichbares Entgeltsystem für europarechtswidrig erklärt: Das Kriterium des Lebensalters benachteilige jüngere Beschäftigte wegen ihres Alters. Ein Beschäftigter ohne jede Berufserfahrung, der im Alter von 30 Jahren eingestellt werde, erhalte ab seiner Einstellung die gleiche Grundvergütung wie ein gleichaltriger Beschäftigter, der die gleiche Tätigkeit ausübe, aber im Alter von 21 Jahren eingestellt worden sei und in seiner Tätigkeit ein Dienstalter und eine Berufserfahrung von neun Jahren aufweise. Diese Ungleichbehandlung sei mit Blick auf das legitime Ziel, beim Entgelt die Berufserfahrung zu berücksichtigen, nicht angemessen.
VG: Ansprüche fallen wegen verspäteter Geltendmachung geringer aus
Das Verwaltungsgericht hat auch im Fall der klagenden Beamten aus Düren eine solche ungerechtfertigte Ungleichbehandlung angenommen. Sie seien im Vergleich zu lebensälteren Kollegen mit gleicher Berufserfahrung schlechter besoldet worden. Rechtsfolge sei ein Anspruch auf Schadensersatz, allerdings erst ab dem Jahr 2012. Zwar sei die Rechtslage bereits durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2011 geklärt gewesen. Ab diesem Zeitpunkt hätte die Stadt Düren das europarechtswidrige Besoldungsrecht nicht mehr anwenden dürfen. Allerdings hätten die Beamten ihre Ansprüche zu spät geltend gemacht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sehe eine Frist von zwei Monaten vor. Die Beamten hätten aber erst im Dezember 2012 die Diskriminierung gerügt. Eine Entschädigung von 100 Euro monatlich bis zur Neuregelung der Vorschriften durch das Land im Juni 2013 sei eine angemessene Kompensation.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Aachen
- Urteil vom 16.07.2015
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Stadt Düren muss wegen altersdiskriminierender Besoldung Schadensersatz zahlen. beck-aktuell, 28.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190016)



