Entschlüsselte Chats dürfen in Österreich als Beweis dienen

Zitiervorschlag
Entschlüsselte Chats dürfen in Österreich als Beweis dienen. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207401)
Im Ausland entschlüsselt, in Österreich als Beweis verwendet: Das ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes grundsätzlich verfassungskonform.
Dass österreichische Ermittler eine Maßnahme selbst nicht hätten durchführen dürfen, macht deren Ergebnisse aus dem Ausland noch nicht unverwertbar. Der österreichische VfGH hat die Verwendung hat das für im Ausland entschlüsselte Kryptochats entschieden und ihre Verwendung in österreichischen Strafverfahren grundsätzlich für verfassungskonform erklärt (Erkenntnisse vom 29.09.2026 – G 123–124/2025, G 132–133/2025 und G 180/2025).
Drei wegen Suchtgifthandels noch nicht rechtskräftig verurteilte Personen hatten Vorschriften zur Gewinnung und Verwendung von Beweismitteln angefochten. Ihre Schuldsprüche hatten sich auf verschlüsselte Nachrichten gestützt, die ausländische Behörden sichergestellt, entschlüsselt und an österreichische Strafverfolger weitergeleitet hatten. Die Angeklagten wandten sich mit Rechtsmitteln gegen ihre erstinstanzlichen Verurteilungen an den Obersten Gerichtshof Österreichs und beantragten aus diesem Anlass beim VfGH die Prüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Beweisgewinnung und -verwendung. Ihre Anträge blieben nun ohne Erfolg, wie der VfGH am Donnerstag mitteilte.
Nicht jede österreichische Grenze gilt für Auslandsbeweise
Der VfGH unterscheidet zwischen der Erhebung eines Beweises und seiner späteren Verwendung vor Gericht. Welche Ermittlungsmaßnahmen zulässig sind, richte sich jeweils nach der nationalen Rechtsordnung. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichte den österreichischen Gesetzgeber nach Auffassung des Gerichts aber nicht dazu, ausländische Beweise denselben Verwertungsverboten zu unterwerfen wie im Inland gewonnene Beweise.
Eine im Ausland durchgeführte Ermittlungsmaßnahme führe deshalb nicht allein deswegen zu einem Beweisverwertungsverbot in Österreich, weil sie nach österreichischem Recht unzulässig gewesen wäre. Im Verfahren G 180/2025 ging es unter anderem um Nachrichten der Dienste SkyECC und ANOM, die den österreichischen Behörden aus dem Ausland zur Verfügung gestellt worden waren.
Kein Freibrief für grundrechtswidrige Ermittlungen
Damit seien ausländische Beweise allerdings nicht grenzenlos verwertbar, so der VfGH weiter. Auch für sie gölten grundrechtlich abgesicherte Verwertungsverbote. Der VfGH nennt etwa Beweise, die durch Folter, Zwang zur Selbstbezichtigung oder staatliche Tatprovokation gewonnen wurden – also dadurch, dass staatliche Organe jemanden zu einer Straftat verleiten.
Für die Regelung solcher Grenzen bleibe der österreichische Gesetzgeber verantwortlich. Der ausländische Ursprung eines Beweises dürfe den grundrechtlichen Schutz im österreichischen Strafverfahren somit nicht aushebeln.
Die angefochtenen Vorschriften verstoßen nach der Entscheidung weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Grundrecht auf Datenschutz oder das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die beim OGH anhängigen Rechtsmittelverfahren können nun fortgesetzt werden. Über deren Ausgang und damit über den Bestand der einzelnen Verurteilungen hat der VfGH mit seiner Entscheidung nicht entschieden.
- Redaktion beck-aktuell, js
- VfGH Österreich
- Entscheidung vom 29.09.2026
- G 123–124/2025; G 132/2025; G 133/2025; G 180/2025
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Entschlüsselte Chats dürfen in Österreich als Beweis dienen. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207401)



