Pauschales Verbot von Minderjährigen-Ehen verfassungskonform

Zitiervorschlag
Pauschales Verbot von Minderjährigen-Ehen verfassungskonform. beck-aktuell, 30.10.2026 (abgerufen am: 30.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208856)
Mit ihrer Klage gegen das Mindestalter von 18 Jahren für die Eheschließung sind ein Österreicher und eine Serbin vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Richter sehen in der Altersgrenze keinen Verstoß gegen Grundrechte.
Eine Klage gegen die seit 2025 geltende Regelung, wonach eine Ehe in Österreich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geschlossen werden kann, blieb erfolglos. Das klagende Paar hatte argumentiert, ein ausnahmsloses Heiratsverbot für Minderjährige sei unverhältnismäßig. Stattdessen solle im Einzelfall geprüft werden, ob ein minderjähriger Verlobter bereits die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit für eine Eheschließung besitze. Dies stelle eine mildere Maßnahme dar, die den Schutz Minderjähriger ausreichend sicherstelle.
Die beiden hatten im September 2025 im Alter von 19 beziehungsweise 16 Jahren in Serbien geheiratet. Nachdem die junge Frau nach Österreich gezogen war, erklärte das Bezirksgericht Feldkirch die Ehe für nichtig. Dagegen legte das Paar Rechtsmittel ein und beantragte zugleich vor dem Verfassungsgerichtshof, § 1 des österreichischen Ehegesetzes als verfassungswidrig zu erklären.
Ehe nur mit "full age"
Die Richterinnen und Richter sahen in der Regelung jedoch keinen Verfassungsverstoß (Urteil vom 07.10.2026, Az. G 81/2026-13). Der Gesetzgeber habe seinen Spielraum nicht überschritten, als er die Ehefähigkeit ohne Ausnahmen an die Volljährigkeit geknüpft habe. Die Regelung diene dem legitimen öffentlichen Interesse, Minderjährige vor zu früher Heirat zu schützen sowie Kinder- und Zwangsehen vorzubeugen.
Da die angefochtene Regelung die Eheschließung nicht generell verbiete, sondern lediglich den Zeitpunkt aufschiebe, zu dem eine Ehe wirksam geschlossen werden könne, berühre sie auch nicht den Wesensgehalt des Rechts auf Eheschließung nach Art. 12 EMRK. Bereits die Geschichte der Ausarbeitung der EMRK deute auf einen engen Zusammenhang des Eherechts zur Volljährigkeit hin, sei doch in den englischsprachigen Entwürfen lange Zeit von "full age" die Rede gewesen.
Auch einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens oder den Gleichheitsgrundsatz sah das Gericht nicht. Angesichts der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Eheschließung sei es verfassungsrechtlich zulässig, die Ehefähigkeit ausnahmslos an die Volljährigkeit zu knüpfen. Die Richter verwiesen dabei auch auf § 170 ABGB, wonach Minderjährige grundsätzlich keine rechtlich bindenden Verpflichtungen selbstständig eingehen können.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- VfGH Österreich
- Urteil vom 07.10.2026
- G 81/2026-13
Zitiervorschlag
Pauschales Verbot von Minderjährigen-Ehen verfassungskonform. beck-aktuell, 30.10.2026 (abgerufen am: 30.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208856)



