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VerfGH Thüringen

AfD scheitert mit Eilantrag gegen Absenkung des Mindestwahlalters bei Kommunalwahlen

Vollzeit mit der Brechstange?

Der Eilantrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die Regelungen zur Absenkung des Mindestwahlalters von 18 auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen außer Vollzug zu setzen, ist erfolglos geblieben. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der Fraktion mit Beschluss vom 20.03.2018 abgelehnt (Az.: VerfGH 5/18).

Keine vorrangigen Gründe für Außervollzugsetzung des Gesetzes

Die Nachteile, die bei Erlass der einstweiligen Anordnung einträten, stünden in etwa den Nachteilen, die bei Nichterlass der einstweiligen Anordnung einträten, mit gleichem Gewicht gegenüber, so das Gericht. Den Ausschlag gebe die mit Blick auf die Gewaltenteilung gebotene Zurückhaltung des Verfassungsgerichtshofs, die es hier verbiete, das angegriffene Gesetz zu suspendieren, bevor dessen Verfassungsmäßigkeit in der Hauptsache abschließend geprüft worden sei.

Kennzeichnung der Briefwahlunterlagen würde Wahlgrundlagen verletzen

Einen Hilfsantrag der Fraktion der AfD auf Kennzeichnung der Briefwahlunterlagen und Wahlscheine der minderjährigen Wähler sowie auf Verwendung gesonderter Wahlurnen für diese Wählergruppe hat der Verfassungsgerichtshof wegen der Gefahr der Verletzung der Grundsätze der geheimen und gleichen Wahl ebenfalls abgelehnt.