Arztpraxis zahlt 55.000 Euro wegen nicht mitgeteilten Tumorbefundes

Zitiervorschlag
Arztpraxis zahlt 55.000 Euro wegen nicht mitgeteilten Tumorbefundes. beck-aktuell, 16.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170246)
55.000 Euro Schadenersatz muss eine Bonner Hautarztpraxis zahlen, weil sie einem Patienten den Befund über einen bösartigen Tumor nicht mitgeteilt hat. Auf diesen Vergleich hätten sich die Familie des inzwischen verstorbenen Patienten und die beiden verantwortlichen Ärzte vor dem Bonner Landgericht geeinigt, sagte eine Gerichtssprecher am 14.09.2016.
Sachverhalt
Dem Patienten war 2008 ein auffälliges Muttermal an der Schulter entfernt worden. Aus dem Labor kam später der alarmierende Befund, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelte. Diesen Befund hatten die Ärzte dem Patienten nicht weitergegeben. Vier Jahre später entdeckten Mediziner bei einer Notoperation weitere Tumore in Lunge und Dünndarm. Zwei Monate später starb der Mann mit 59 Jahren.
Nichtaufklärung ist grober Behandlungsfehler
Die Arztpraxis hafte fraglos wegen eines groben Behandlungsfehlers, urteilten die Bonner Richter. Es sei Sache der Ärzte, bei so einem gravierenden Befund den Patienten einzubestellen und mit ihm alles weitere zu besprechen. Die Krebserkrankung wäre anders verlaufen, wenn frühzeitig medizinische Maßnahmen ergriffen worden wären.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Arztpraxis zahlt 55.000 Euro wegen nicht mitgeteilten Tumorbefundes. beck-aktuell, 16.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170246)



