Konzept des Landkreises Altenkirchen zu Ermittlung angemessener Unterkunftskosten ist unschlüssig

Zitiervorschlag
Konzept des Landkreises Altenkirchen zu Ermittlung angemessener Unterkunftskosten ist unschlüssig. beck-aktuell, 03.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179786)
Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II nur insoweit, als diese angemessen sind. Die Feststellung der angemessenen Mietobergrenze hat dabei auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts zu erfolgen, das so bemessen sein muss, dass es dem jeweiligen Leistungsberechtigten möglich ist, im konkret maßgeblichen Vergleichsraum im unteren Marktsegment eine Wohnung zu finden, die nach ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht. Eine solche Schlüssigkeit hat das Sozialgericht Koblenz für das Konzept des Landkreises Altenkirchen jetzt verneint (Urteil vom 29.01.2016, Az.: S 14 AS 361/14).
Jobcenter muss Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernehmen
Der Landkreis Altenkirchen hatte das beanstandete Konzept im Jahr 2013 durch ein privates Institut erstellen lassen und dem Kläger auf dessen Grundlage Kosten der Unterkunft nur in einer nach dem Konzept für angemessen erachteten Höhe gewährt. Dagegen hat der Kläger vor dem SG Koblenz erfolgreich geklagt. Das Gericht hat das beklagte Jobcenter zur Übernahme der Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe verurteilt, weil das Konzept des Landkreises unschlüssig sei und deshalb nicht Grundlage einer Deckelung der Unterkunftskosten sein könne.
SG kritisiert Bildung der Vergleichsräume
So hatte das Konzept laut Gericht die Gemeinden des Landkreises in vier Vergleichsräumen – sogenannten Clustern – zusammengefasst, ohne dass diese jeweils einen homogenen Wohn- und Lebensbereich bilden. Das Konzept habe nicht einmal untersucht, inwieweit die einzelnen Gemeinden überhaupt infrastrukturell und verkehrstechnisch verbunden seien, kritisiert das SG. Bereits eine topographische Betrachtung erschließe, dass eine solche Verbundenheit gar nicht bestehe. Zudem seien die Vergleichsräume derart kleinteilig gebildet, dass sie teilweise nicht einmal geeignet seien, einen nennenswerten Wohnungsmarkt abzubilden, in dem die Leistungsberechtigten zu der als angemessen ermittelten Mietobergrenze adäquaten Wohnraum finden können.
- Redaktion beck-aktuell
- SG Koblenz
- Urteil vom 29.01.2016
- S 14 AS 361/14
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Konzept des Landkreises Altenkirchen zu Ermittlung angemessener Unterkunftskosten ist unschlüssig. beck-aktuell, 03.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179786)



