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Scharfe Kritik am EuGH-Urteil zum Anleihenprogramm der EZB

Parken in Pink

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.06.2015 (Az.: C-62/14), mit dem dieser das Programm der Europäischen Zentralbank zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten an den Sekundärmärkten gebilligt hat, stößt auf teils heftige Kritik. So kritisierte CSU-Politiker Peter Gauweiler das Urteil als schweres Fehlurteil und bezeichnete es als „Kriegserklärung“ an das Bundesverfassungsgericht. Scharfe Kritik kam auch von Ifo-Chef Hans-Werner Sinn. Die Kritiker hoffen nun auf das BVerfG.

Gauweiler und Murswiek fordern BVerfG zum Handeln auf

Die Bedenken des BVerfG habe der EuGH beiseite gewischt. Der EuGH gebe mit seinem Urteil einen Freibrief für die Umverteilung von Haushaltsrisiken unter den EU-Staaten in Höhe von Hunderten Milliarden Euro, kritisierte Gauweiler. «Er segnet damit die von der EZB bewirkte Vergemeinschaftung der Haftung für Staatsschulden ab, die es nach dem Willen der Vertragsstaaten nicht geben sollte.» Gauweiler und Dietrich Murswiek, Mitkläger vor dem BVerfG, forderten das BVerfG auf, nun gegen den EuGH vorzugehen. So sollen die Karlsruher Richter die Bundesregierung verpflichten, gegen die Vertragsverletzungen vorzugehen. «Diplomatische Proteste sind das Mindeste, was sofort unternommen werden muss», hieß es in ihrer Pressemitteilung.

Ifo-Chef Sinn: EuGH-Urteil nicht nachvollziehbar

Ifo-Chef Hans-Werner Sinn kritisierte das Urteil ebenfalls scharf. «Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts», sagte Sinn am 16.06.2015 in München. Anders als vom Gericht dargestellt, überschreite die EZB sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibe Wirtschaftspolitik. Der Ökonom bezeichnete die Argumentation des Gerichts als nicht nachvollziehbar und appellierte an das BVerfG,  sich bei der nun anstehenden Entscheidung «nicht beirren» zu lassen.

Gysi hofft auf BVerfG

Auch andere EZB-Kritiker hoffen nun auf das BVerfG. «Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit zu sagen, dass bestimmte Dinge mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, selbst wenn sie mit Europarecht vereinbar sein sollten», sagte der Linke-Fraktionschef im Bundestag, Gregor Gysi, der Deutschen Presse-Agentur in Luxemburg nach dem Urteil. Die Fraktion gehört zu den Klägern. Gysi räumte ein, dass der EuGH der Zentralbank Ermessensspielräume beim Kauf von Staatsanleihen gegeben habe. Allerdings müsse die Zentralbank ihr Vorgehen begründen, dürfe damit keine Staatshaushalte finanzieren und müsse Fristen einhalten. Der Linke-Fraktionschef sagte: «Ein bisschen gottähnlich ist die EZB geblieben, aber sie ist dann doch in ihrer Gottähnlichkeit auch wieder eingeschränkt worden.» EZB-Präsident Mario Draghi müsse sich an die Auflagen halten: «Er kann nicht willkürlich in die Welt hinein kaufen», sagte Gysi.  

Verein „Mehr Demokratie“ bezweifelt Hinnahme durch BVerfG

Der Verein «Mehr Demokratie», ebenfalls einer der Kläger, sieht weiten Spielraum für die Notenbank. «Es ist ein Zaun gesteckt, aber ich glaube, dass die EZB den sehr frei und weit stecken kann und doch letztlich macht, was sie will», sagte der geschäftsführende Bundesvorstand des Vereins, Roman Huber, der dpa. «Ich glaube nicht, dass Karlsruhe das so akzeptieren will.»