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Ritter Sport gegen Wacker

Quadratisch, praktisch, verklagt!

Mehrere Rittersport Schokoladenpackungen sind aufeinander gestapelt. Davor lehnt eine Packung an dem Stapel an.
Gehört die quadratische Verpackung mit Laschen Rittersport allein? © DennisMArt / Adobe Stock

Ritter Sport will den Quadrat-Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" aus Mannheim verbieten lassen. Nachdem der Schokoladenhersteller damit zunächst keinen Erfolg hatte, signalisiert das OLG Stuttgart jetzt Zustimmung.

Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit auf einen Erfolg vor Gericht hoffen. Der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart signalisierte Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker aus Mannheim.

Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani zu Beginn der Anhörung. Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. "Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben", sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (Az. 2 U 3/26).

Wann eine Entscheidung des OLG vorliegen wird, ist noch unklar.

Ritter Sport klagte 2025 gegen Wacker

Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" verklagt. Neben Schadensersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen wird.

Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

Die Schwaben argumentieren zudem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision.

LG Stuttgart sah keine Markenverletzung

Ritter Sport hatte im Januar vor dem LG Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah nach eigener Aussage keine Markenverletzung. Die Gefahr einer Verwechslung bestehe schon deshalb nicht, weil Tafelschokolade und Hafer- bzw. Müsliriegel keine identischen Waren seien. Optisch erscheine die Verpackung des "Monnemer Quadrat" zudem als Rechteck, unter anderem wegen ihrer breiten Verschlusslaschen. Hinzu komme, dass es auf dem Markt auch andere Süßwarenprodukte in Quadratform gebe.

Kundinnen und Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen, um möglichen höheren Schadensersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen "Monnemer Klageriegel".

Familie Wacker fühlt sich unfair behandelt

Dass Ritter Sport vor dem OLG jetzt wohl erfolgreich sein wird, schockt die Familie Wacker laut eigenen Aussagen. "Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend", sagte Geschäftsführerin Melanie Wacker zur Position des Gerichts. "Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen."

Wacker sagte weiter: "Also nach wie vor, wir sehen uns wahnsinnig im Recht." Sie müssten sich überlegen, ob sie gegen die Entscheidung letztlich vorgehen wollten oder nicht. "So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: 'Weiter', weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt", sagte die 37-Jährige. "Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken." Nach Angaben ihrer Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum BGH am Ende bis zu 80.000 Euro kosten – sollten sie verlieren.

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