Herbe Niederlage für den Tierschutz

Zitiervorschlag
Herbe Niederlage für den Tierschutz. beck-aktuell, 20.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175876)
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat das vom Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteilen vom 20.05.2016 (Az.: 20 A 488/15 und 20 A 530/15) gebilligte Töten männlicher Küken als "herbe Niederlage für den Tierschutz" bezeichnet. Tiere seien keine Abfallprodukte, die nur wegen der Gewinnmaximierung getötet werden dürften. Remmel hatte das Küken-Töten 2013 per Erlass verboten.
Remmel kritisiert Urteil
“Auch 14 Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist es weiterhin möglich, tierschutzwidrige Praktiken wie das Schreddern und Ersticken von jährlich 48 Millionen Küken durchzuführen“, kritisierte er am 20.05.2016 in Düsseldorf. Nach den Urteilen des OVG verstößt die umstrittene Praxis des Küken-Tötens nicht gegen das Tierschutzgesetz. Remmels Erlass zum Verbot dieser Praxis wurde kassiert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Herbe Niederlage für den Tierschutz. beck-aktuell, 20.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175876)



