Reaktionen auf BVerfG-Urteil zu Oppositionsrechten

Zitiervorschlag
Reaktionen auf BVerfG-Urteil zu Oppositionsrechten. beck-aktuell, 03.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176751)
Die Linksfraktion ist mit Ihrer Forderung nach mehr Oppositionsrechten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert (Urteil vom 03.05.2016, Az. 2 BvE 4/14). Dennoch zeigten sich am Ende alle Beteiligten zufrieden. So sah sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in seinem Kurs zu den Oppositionsrechten bestätigt. Und der langjährige Fraktionschef der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, sagte, er sei trotz der Niederlage zufrieden.
CDU-Abgeordneter Heck: Niederlage auf ganzer Linie für die Linke
Lammert sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Ich finde das Urteil rundum plausibel". Der CDU-Abgeordnete Stefan Heck, der für den Bundestag in Karlsruhe dabei war, sprach von einer Niederlage auf ganzer Linie für die Linke. Bemerkenswert sei, dass das Verfassungsgericht die Rechte des einzelnen Abgeordneten und nicht der Fraktionen oder der Opposition herausgestellt und gestärkt habe.
Gysi: Organstreitverfahren als wirksames Mittel gegen verfassungswidrige Gesetze
Gysi zeigte sich trotz Niederlage zufrieden. Seiner Überzeugung nach hat das Gericht den Fraktionen den Weg geebnet, mit sogenannten Organstreitverfahren gegen Gesetze vorzugehen, die sie für verfassungswidrig halten. "Wir brauchen dann nicht das Normenkontrollverfahren, von dem wir faktisch ausgeschlossen sind." Im Zuge von Organstreitverfahren können sich auch einzelne Abgeordnete an das Verfassungsgericht wenden.
Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion: Effektive Oppositionsarbeit auch für kleinen Opposition möglich
Die Linksfraktion habe dem Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. "Die unverständige Klage der Linksfraktion konnte keinen Erfolg haben. Wir hatten davor gewarnt." Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, sagte, das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung ihrer Fraktion. "Wir haben mit ganz breiter Mehrheit die Rechte der Opposition für diese Wahlperiode gestärkt, um auch einer kleinen Opposition eine effektive Oppositionsarbeit zu ermöglichen."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Reaktionen auf BVerfG-Urteil zu Oppositionsrechten. beck-aktuell, 03.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176751)



