Im Mai und Juni 2016 vorerst keine verkaufsoffenen Sonntage in Erfurt

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Im Mai und Juni 2016 vorerst keine verkaufsoffenen Sonntage in Erfurt. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179536)
Die Stadt Erfurt darf im Mai und Juni 2016 vorerst keine verkaufsoffenen Sonntage durchführen. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Es entsprach damit dem Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Teile der Verordnung vom 20.11.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vorläufig außer Vollzug zu setzen (Beschluss vom 07.03.2016, Az.: 3 EN 123/16, unanfechtbar). Hiervon betroffen ist laut Gericht der 01.05.2016, der aus Anlass musikalischer Tanzveranstaltungen eine Öffnung der Läden im Ortsteil Gispersleben ermöglichen sollte, sowie der 08.05.2016 und der 05.06.2016. An diesen Tagen sollte aus Anlass des Japanischen Gartenfestes und des Kinderspielfestes im ega-Park eine Öffnung der Läden im gesamten Ortsteil Hochheim zulässig sein.
Erheblichen Besucherstrom auslösendes Ereignis erforderlich
Das OVG stellt fest, dass es wegen des im Grundgesetz verankerten Schutzes der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen eines besonderen Sachgrundes bedürfe, um dennoch eine Öffnung der Läden an diesen Tagen zuzulassen. Insoweit verlange auch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz in § 10 einen "besonderen Anlass" für ein sonntägliches Offenhalten von Verkaufsstellen. Hierfür reiche aber weder das Umsatzinteresse der Händler noch das Kaufinteresse möglicher Kunden aus. Es bedürfe vielmehr eines solchen Ereignisses, das unabhängig von der Ladenöffnung einen erheblichen Besucherstrom auslöse. Mit anderen Worten müsse also die Ladenöffnung dem Ereignis folgen, und nicht umgekehrt, das Ereignis der Ladenöffnung.Veranstaltungen sollen hier eventuell nur sonntägliche Ladenöffnungen ermöglichen
Die geplanten Veranstaltungen an den hier zur Überprüfung gestellten Tagen seien aber nicht so dimensioniert, dass sie in diesem Sinne Anlass für die Sonntagsöffnung sein könnten. Nachdem die Stadt Erfurt bei Erlass ihrer Verordnung keine Prognose angestellt habe, die sich zudem auf aussagekräftiges Material gestützt habe und eine verlässliche Beurteilung für die Bedeutung der jeweiligen Veranstaltung zuließe, dränge sich der Verdacht auf, dass die Veranstaltungen nur einen Vorwand liefern sollen, um den ortansässigen Gewerbetreibenden das Offenhalten der Läden am Sonntag zu ermöglichen.- Redaktion beck-aktuell
- OVG Weimar
- Beschluss vom 07.03.2016
- 3 EN 123/16
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Im Mai und Juni 2016 vorerst keine verkaufsoffenen Sonntage in Erfurt. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179536)



