BGH zweifelt an Urteil zu verkaufsoffenen Sonntagen nahe Flugplatz
Der Rechtsstreit um Ausnahmen von der Sonntagsruhe für Geschäfte rund um einen kleinen Flugplatz in der Westpfalz geht voraussichtlich in eine weitere Runde. Der Bundesgerichtshof äußerte erhebliche Zweifel an einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu einer Sonderregelung, wonach Läden in der Nähe des dortigen Flugplatzes in Oster-, Sommer- und Herbstferien sonntags öffnen dürfen. Ein Urteil wird Ende Juli erwartet.