OVG Schleswig untersagt Digitalisierung der Personalakte eines Landesbeamten durch Unterauftragnehmer

Zitiervorschlag
OVG Schleswig untersagt Digitalisierung der Personalakte eines Landesbeamten durch Unterauftragnehmer. beck-aktuell, 29.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172416)
Die Digitalisierung von Personalakten der Landesbeamten durch einen privaten Unterauftragnehmer steht nicht im Einklang mit der derzeitigen Rechtslage. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27.07.2016 entschieden. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage im Beamtenrecht, die die Weitergabe von Personalakten an externe Stellen erlaubt, heißt es in der Begründung (Az.: 2 MB 11/16).
Regelungen mit abschließendem Charakter
Ein Landesbeamter hatte der beabsichtigten Digitalsierung seiner Personalakte durch einen externen Scan-Dienstleister widersprochen und zunächst erfolglos beim Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Auf seine Beschwerde hin untersagte das OVG die Herausgabe seiner Personalakten. Bei den beamtenrechtlichen Vorschriften zur Vertraulichkeit und Zweckbindung der Personalakte (§ 50 Beamtenstatusgesetz und § 85 ff. Landesbeamtengesetz) handele es sich um abschließende Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Personalakten, betonte das Gericht in dem jetzt ergangenen Beschluss.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Danach sei der Zugang zu Personalakten nur einem begrenzten Personenkreis möglich. Um diesen Personenkreis zu erweitern – etwa zum Zwecke des Einscannens der Personalakten durch ein privates Unternehmen – hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft. Die Vorschriften des § 17 Landesdatenschutzgesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag seien für die Behandlung von Personalakten wegen des abschließenden Charakters des Landesbeamtengesetzes nicht anwendbar. Ob dies auch für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst wegen der auf die beamtenrechtlichen Vorschriften verweisenden Regelung des § 23 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz gilt, hatte der Senat nicht zu entscheiden.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Schleswig
- Beschluss vom 27.07.2016
- 2 MB 11/16
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OVG Schleswig untersagt Digitalisierung der Personalakte eines Landesbeamten durch Unterauftragnehmer. beck-aktuell, 29.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172416)



