Kreise haben gegen Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen

Zitiervorschlag
Kreise haben gegen Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen. beck-aktuell, 26.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169836)
Kreise, die Träger von Förderzentren mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" sind, haben gegenüber Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen für den Besuch des Förderzentrums durch die im Gemeindegebiet wohnenden Schüler. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig am 22.09.2016 in zwei Musterverfahren der Kreise Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg gegen die Stadt Meldorf und die Gemeinde Düchelsdorf entschieden (Az.: 3 LB 20/15 und 3 LB 22/15).
SchulG regelt nur Schulkostenausgleich zwischen Gemeinden
Das Schulgesetz (SchulG) enthalte keine Anspruchsgrundlage, auf die sich die Kreise stützen könnten, so das OVG Schleswig. In § 111 Abs. 1 Satz 1 SchulG Schleswig-Holstein sei lediglich ein Schulkostenausgleich zwischen Gemeinden und nicht zwischen Kreis und Gemeinde geregelt.- Redaktion beck-aktuell
- OVG Schleswig
- Urteil vom 22.09.2016
- 3 LB 20/15; 3 LB 22/15
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Kreise haben gegen Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen. beck-aktuell, 26.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169836)



