Sparkasse muss gegenüber Zeitung Kosten für Neubau des "Sparkassenhauses" vorerst nicht offenlegen

Zitiervorschlag
Sparkasse muss gegenüber Zeitung Kosten für Neubau des "Sparkassenhauses" vorerst nicht offenlegen. beck-aktuell, 12.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169116)
Der Chefredakteur der Ostfriesen-Zeitung hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keinen durchsetzbaren Auskunftsanspruch gegenüber der Sparkasse LeerWittmund über die kalkulierten und bereits entstandenen Kosten für den Bau des neuen "Sparkassenhauses“ in der Innenstadt von Leer. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden (Beschluss vom 07.10.2016, Az.: 10 ME 56/16, unanfechtbar).
Vorinstanz verneint Eilbedürftigkeit
Die Sparkasse LeerWittmund, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, verwehrte die erbetene Auskunft mit Hinweis auf einen Beschluss ihres Verwaltungsrats. Bereits die Vorinstanz (VG Oldenburg, BeckRS 2016, 48752) hatte den Eilantrag des Chefredakteurs mit der Begründung abgelehnt, er könne die Auskunft mangels erforderlichen Eilbedürfnisses nicht bereits abschließend im Eilverfahren beanspruchen. Eine Klärung sei im Hauptsacheverfahren herbeizuführen, weil der Nachrichtenwert der begehrten Auskunft nicht verloren gehe.
OVG bestätigt Vorinstanz
Auch die Beschwerde gegen den Beschluss des VG vor dem OVG blieb ohne Erfolg. Der Chefredakteur habe nicht dargelegt, so das OVG, warum seinem Auskunftsbegehren zu den kalkulierten und bislang angefallenen Kosten sowie zur Einhaltung der Kostenkalkulation, die sich auf den seit 2013 begonnenen und zwischenzeitlich fertiggestellten sowie genutzten Neubau der Sparkassenzentrale beziehen, jetzt eine solche Eile zukomme, dass hierüber nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden werden könne. Es genüge nicht, nur darauf zu verweisen, dass aktuell das größte Interesse an einer Information über die Kosten bestehe, weil das Gebäude für die Öffentlichkeit nunmehr seit kurzem zugänglich sei.
Im Hauptsacheverfahren grundsätzlich auskunftspflichtig
Für das Hauptsacheverfahren hat der Senat allerdings abweichend vom VG angemerkt, dass die Sparkasse im Sinne des Presserechts eine "Behörde“ und damit grundsätzlich auskunftspflichtig sei.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Lüneburg
- Beschluss vom 07.10.2016
- 10 ME 56/16
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Sparkasse muss gegenüber Zeitung Kosten für Neubau des "Sparkassenhauses" vorerst nicht offenlegen. beck-aktuell, 12.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169116)



