Personalrat muss neuen Arbeitszeiten in Zentraler Aufnahmestelle für Asylbewerber zustimmen

Zitiervorschlag
Personalrat muss neuen Arbeitszeiten in Zentraler Aufnahmestelle für Asylbewerber zustimmen. beck-aktuell, 09.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186786)
Der Leiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) durfte die Arbeitszeit für die Beschäftigten in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAA) nicht ohne vorherige Zustimmung des Personalrats von der flexiblen Arbeitszeit mit Rahmen- und Kernzeit auf Funktionszeiten in Früh- und Spätschicht (6 bis 14.30 Uhr beziehungsweise 11 bis 19.30 Uhr) umstellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 08.10.2015 im Weg einer einstweiligen Verfügung festgestellt. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: OVG 60 PV 4.15).
Regelung im Berliner Personalvertretungsgesetz nicht vorgesehen
Dem Argument der Dienststelle, die Maßnahme müsse als Eilmaßnahme im Interesse des Amtsauftrags auch ohne vorherige Zustimmung des Personalrats umgesetzt werden können, vermochte der für Personalvertretungssachen des Landes Berlin zuständige Senat des OVG nicht zu folgen. Eine solche Kompetenz des Dienststellenleiters bedürfe einer gesetzlichen Grundlage, betonte das Gericht. Anders als der Bund und alle anderen Bundesländer habe der Berliner Gesetzgeber eine solche Regelung im Berliner Personalvertretungsgesetz aber nicht vorgesehen.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Berlin-Brandenburg
- Beschluss vom 08.10.2015
- OVG 60 PV 4.15
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Personalrat muss neuen Arbeitszeiten in Zentraler Aufnahmestelle für Asylbewerber zustimmen. beck-aktuell, 09.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186786)



