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Verfassungsfeindliche Kennzeichen

Nicht jedes Verwenden ist ein Verbreiten

Ein iPhone, über dessen Bildschirm der Schriftzug "WhatsApp" und das Logo der Firma prangt.
Wann wird ein Hitler-Video im WhatsApp-Status "verbreitet"? © Shreyas / Adobe Stock

Ein Hitler-Video im WhatsApp-Status kann straflos bleiben. Entscheidend ist, wie groß der Empfängerkreis ist – und ob der Inhalt überhaupt "verbreitet" wird, sagt das OLG Zweibrücken.

Das Einstellen eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen in einen WhatsApp‑Status kann straflos sein. Das hat das OLG Zweibrücken entschieden und damit Freisprüche der Vorinstanzen bestätigt (Urteil vom 01.06.2026 – 1 ORs 3 SRs 77/25). Im konkreten Fall hatte ein Mann ein 17‑sekündiges Video in seinen Status gestellt, das für acht bis zwölf Kontakte sichtbar war. In der Sequenz verwandelte sich das Gesicht einer Sängerin kurzzeitig in das Konterfei Adolf Hitlers. Amtsgericht und Landgericht sprachen ihn frei – das OLG bestätigte diese Linie.

Zwar machte das Gericht klar: Das gezeigte Hitler-Bild ist grundsätzlich ein verbotenes Kennzeichen. Strafbar wird es aber nur, wenn es auch "verbreitet" wird. Genau daran fehlte es hier. "Verbreiten" setzt nach Auffassung des Senats voraus, dass Inhalte an einen größeren oder unüberschaubaren Personenkreis gelangen – also an Menschen, die der Täter nicht mehr kontrollieren kann.

Ein enger Kreis von wenigen Personen, die sich kennen und miteinander verbunden sind, erfüllt diese Voraussetzung gerade nicht. In solchen Konstellationen könne typischerweise darauf vertraut werden, dass Inhalte nicht einfach weitergereicht werden.

Auch das Argument, digitale Inhalte könnten ja jederzeit weiterverbreitet werden, lässt das Gericht nicht gelten. Diese abstrakte Gefahr reicht nicht aus, um ein strafbares Verhalten zu begründen. Entscheidend sei vielmehr, ob der Täter selbst eine Weitergabe an einen größeren Kreis zumindest billigend in Kauf nimmt. Bei einem WhatsApp‑Status, der nur für wenige Kontakte sichtbar ist und aktiv weiterverbreitet werden müsste, liegt das aus Sicht des Gerichts fern.