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OLG München

Alte Gema-Sperrtafeln zu Musikvideos bei Youtube unzulässig

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Im Streit mit Youtube um die Sperrtafeln vor Musikvideos in Deutschland hat die Gema sich ein weiteres Mal vor Gericht durchgesetzt. Der Text, der früher auf den Sperrbildern auftauchte, darf von Youtube so nicht weiter verwendet werden. Das Oberlandesgericht München bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014 (BeckRS 2014, 05823).Youtube, das zu Google gehört, hatte dagegen Berufung eingelegt und unterlag nun.

Gema klagte gegen Formulierung 

Der umstrittene Text hatte mitgeteilt, die Musikrechte seien "von der Gema nicht eingeräumt" worden. Aus Sicht der Gema entstand dadurch der Eindruck, die Gema selbst habe die Sperrungen der Videos vorgenommen. Das habe die Gema öffentlich in ein schlechtes Licht gerückt, erklärte die Gesellschaft am 12.05.2015. Youtube und die Gema streiten seit Jahren darum, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden.

Text wurde zwischenzeitlich geändert

Youtube hatte den Sperrtext in der Zwischenzeit bereits geändert. Wer aus Deutschland ein Video aufruft, das wegen des Streits nicht angezeigt wird, sieht seitdem die Botschaft: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."