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OLG Hamm

Servolenkung des Porsche 911 Cabriolet ist mangelfrei

Codiertes Recht

Allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum des Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, begründet keinen Sachmangel, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung deswegen bei der üblichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 15.10.2015 entschieden damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum bestätigt (Az.: 28 U 158/12, nicht rechtskräftig, BeckRS 2015, 19023).

Rücktritt vom Vertrag wegen angeblicher Blockade der Servolenkung bei Starkregen

Das klagende Bauunternehmen hatte beim beklagten Autohändler für circa 162.000 Euro einen Porsche 911 Turbo Cabriolet aus der Bauserie 997 erworben. Kurze Zeit später rügte die Klägerin gegenüber der Beklagten als Fahrzeugmangel, dass die Servolenkung des Porsche bei starkem Regen oder dem Durchfahren einer Waschstraße blockiere und dass dann auch ein störendes Quietschgeräusch zu hören sei. Nachdem die Beklagte die Mängel bestritten hatte, hat die Klägerin den Vertragsrücktritt erklärt und auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geklagt.

OLG: Ausfall der Servopumpe unter realistischen Bedingungen im Straßenverkehr nicht zu erwarten

Die Klage ist erfolglos geblieben. Das OLG Hamm konnte nach sachverständiger Begutachtung keinen Sachmangel beim verkauften Fahrzeug feststellen. Dass überhaupt Wasser – beim Porsche unter anderem durch Lüftungsschlitze im Heckbereich – in den Motorraum eindringen könne, sei bei Kraftfahrzeugen üblich und kein Mangel. Bei dem von der Klägerin erworbenen Porsche bestehe zwar die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum auch den Flachriemen erreiche und diesen durchrutschen lasse, sodass ein Quietschen entstehe und die Servopumpe ausfalle. Das geschehe allerdings erst dann, wenn man die Heckklappe des Fahrzeugs öffne und in die Öffnung zwischen den Ansaugrohren durch einen dicht vorgehaltenen Schlauch gezielt Wasser auf den Flachriemen leite. Auf eine derartige Überbeanspruchung müsse kein Fahrzeug ausgelegt sein. Bei einer gewöhnlichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr und einer Belastung durch Starkregen oder das Aufsuchen einer Waschstraße laufe das Fahrzeug fehlerfrei ohne störende Geräuschentwicklung. Nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens gebe es keine realistischen Bedingungen im Straßenverkehr, bei denen es zu einer Wassereinwirkung auf den Motor kommen könne, die zum Ausfall der Servopumpe führe.