OLG Hamm gewährt 20.000 Euro Schmerzensgeld nach behandlungsfehlerhafter Speiseröhrenverletzung

Zitiervorschlag
OLG Hamm gewährt 20.000 Euro Schmerzensgeld nach behandlungsfehlerhafter Speiseröhrenverletzung. beck-aktuell, 22.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182941)
Wird die Speiseröhre im Verlauf einer Operation trotz fachgerechten ärztlichen Vorgehens verletzt, ist dies dann als Behandlungsfehler zu werten, wenn die Verletzung durch eine ärztliche Überprüfung der Lage der Speiseröhre während der Operation zu vermeiden war. Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Zusammenhang einem Patienten, der aufgrund der Verletzung seiner Speiseröhre mehrere Monate mittels einer Magensonde ernährt werden musste und dauerhaft durch Schluckbeschwerden beeinträchtigt ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugebilligt (Urteil vom 23.10.2015, Az.: 26 U 182/13, BeckRS 2015, 19510).
Bandscheiben-OP führt zu Verletzung der Speiseröhre
Das OLG Hamm bestätigte damit das erstinstanzlich ergangene Urteil des Landgerichts Bochum. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein heute 60 Jahre alter Werkzeugmacher im Juni 2010 vom beklagten Facharzt für Neuro- und Wirbelsäulenchirurgie im Bereich der Halswirbelsäule an der Bandscheibe operieren lassen. Bei dem Eingriff mit Cage-Fusion und Prothesenimplantation kam es zur Verletzung der Speiseröhre, die mit einem weiteren Eingriff als Notfall operativ versorgt werden musste.
OLG reduziert gefordertes Schmerzensgeld um die Hälfte
In der Folgezeit musste der Kläger etwa fünf Monate mittels einer Magensonde ernährt werden. Es bleiben Schluckbeschwerden, durch die der Kläger voraussichtlich dauerhaft beeinträchtigt sein wird. Vom Beklagten hat der Kläger Schadenersatz verlangt, unter anderem ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro. Das OLG Hamm hat dem Kläger nach einem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. In Übereinstimmung mit dem medizinischen Sachverständigen bewertete es den Fehler als einfachen Behandlungsfehler. Die vom Kläger erlittenen Beeinträchtigungen, die nachweisbar auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen seien, rechtfertigten ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro.
Speiseröhre mangels Kontrolle ihrer Lage behandlungsfehlerhaft verletzt
Das OLG räumt zwar ein, dass bei derartigen Bandscheibenoperationen die Speiseröhre auch bei einem regelgerechten ärztlichen Vorgehen verletzt werden könne. Der Beklagte habe die Speiseröhre aber behandlungsfehlerhaft verletzt, weil er ihre Lage während der Bandscheibenoperation nicht hinreichend überprüft habe. Hätte er ihre Lage vor der Präparation mittels Schere überprüft, wäre die Verletzung zu vermeiden gewesen. Nach den Angaben des Sachverständigen sei diese Überprüfung deswegen medizinisch geboten gewesen. Ausgehend hiervon stelle das Unterlassen der Kontrolle, die eine ansonsten auch bei sorgfältigem Vorgehen durchaus mögliche Schädigung des Patienten verhindert hätte, auch juristisch ein Behandlungsfehler dar, so das OLG.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Hamm
- Urteil vom 23.10.2015
- 26 U 182/13
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OLG Hamm gewährt 20.000 Euro Schmerzensgeld nach behandlungsfehlerhafter Speiseröhrenverletzung. beck-aktuell, 22.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182941)



