Erbvertrag zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes unwirksam

Zitiervorschlag
Erbvertrag zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes unwirksam. beck-aktuell, 29.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192931)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Nichtigkeit eines Erbvertrages, mit dem die Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst betreuten Frau eingesetzt worden war, wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) bestätigt. Dass die Erbeinsetzung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag steht, wird laut OLG bis zum Beweis des Gegenteils vermutet (rechtskräftiger Beschluss vom 12.05.2015, Az.: 21 W 67/14, BeckRS 2015, 09398).
Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes wurde Alleinerbin einer Pflegeperson
Die ledige und kinderlose Erblasserin wurde seit Jahren bis zu ihrem Tod von dem ambulanten Pflegedienst der Geschäftsführerin betreut. Die Geschäftsführerin selbst hatte die Erblasserin anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes kennengelernt, diese ab dann regelmäßig besucht, gemeinsame Ausflüge unternommen und zweimal in der Woche mit ihr zusammen Mittag gegessen. Knapp ein Jahr vor ihrem Tod schloss die Erblasserin mit der Geschäftsführerin einen notariellen Erbvertrag, mit dem diese als ihre alleinige Erbin eingesetzt wurde. Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Geschäftsführerin auf der Grundlage des Erbvertrages einen Erbschein, der ihr vom Nachlassgericht erteilt wurde. Der Wert des Nachlasses betrug rund 100.000 Euro. Nachdem das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde ein Bußgeldverfahren gegen die Geschäftsführerin wegen Verstoßes gegen das Verbot in § 7 HGBP eingeleitet hatte, zog das Nachlassgericht den Erbschein als unrichtig wieder ein. Dagegen legte die Geschäftsführerin Beschwerde ein.
OLG: Erbvertrag wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 HGBP nichtig
Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die Geschäftsführerin sei nicht Alleinerbin geworden, da der Erbvertrag gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 HGBP nichtig sei. Die Vorschrift verbiete der Leitung und den Mitarbeitern einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung, sich von Betreuungs- und Pflegebedürftigen neben der vereinbarten Vergütung Geld oder geldwerte Leistungen für die Pflegeleistungen versprechen oder gewähren zu lassen. Anders als die Vorgängernorm (§ 14 HeimG) erstrecke sich § 7 HGPB nunmehr ausdrücklich auch auf ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und deren Leitung. Die Regelung solle verhindern, dass die Hilf- oder Arglosigkeit alter und pflegebedürftiger Menschen in finanzieller Hinsicht ausgenutzt werde und diene auch dazu, ihre Testierfreiheit zu sichern.
Zusammenhang zwischen Erbeinsetzung und Erfüllung der Pflichten aus Pflegevertrag wird vermutet
Bei einer Erbeinsetzung - wie hier - liege ein Verstoß allerdings nur dann vor, wenn die Erbeinsetzung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag erfolge. Laut OLG besteht hierfür eine gesetzliche Vermutung, die nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden kann. Diesen Beweis habe die Geschäftsführerin jedoch nicht erbringen können. Zwar sei nach der Beweisaufnahme davon auszugehen, dass zwischen ihr und der Erblasserin eine über eine Geschäftsbeziehung hinausgehende freundschaftliche Beziehung bestanden habe. Es könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass kein Zusammenhang zwischen dem Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden habe. Eine eindeutige Trennung zwischen dienstlicher und freundschaftlicher Beziehung sei nicht erkennbar und sei in der vorliegenden Konstellation praktisch auch nicht möglich. Gerade in Fällen einer unklaren Beweislage, in denen die Motive und Gründe sowie die Zusammenhänge der Zuwendung offen blieben, müsse das Verbot im Interesse des Schutzes der Testierfreiheit eingreifen, so das OLG.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Frankfurt a. M.
- Beschluss vom 12.05.2015
- 21 W 67/14
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Erbvertrag zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes unwirksam. beck-aktuell, 29.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192931)



