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NPD scheitert vor EGMR mit Beschwerde über Stigmatisierung

Klageindustrie

Die rechtsextreme NPD hat in Straßburg eine juristische Niederlage kassiert. Ihre Beschwerde darüber, in Deutschland als verfassungswidrig stigmatisiert zu werden, wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 27.10.2016 als offensichtlich unbegründet ab (Az.: 55977/13).

Parteiverbot gleichkommende Benachteiligungen geltend gemacht

Die NPD hatte vorgetragen, in Deutschland Benachteiligungen ausgesetzt zu sein, die faktisch einem Parteiverbot gleichkämen. So seien ihren Mitgliedern etwa Stellen im öffentlichen Dienst verweigert und die Eröffnung von Bankkonten erschwert worden. Außerdem seien sie daran gehindert worden, bei Wahlen anzutreten. Gegen diese Benachteiligungen habe es keine effektiven Rechtsmittel gegeben.

EGMR nicht überzeugt von Stigmatisierung der NPD

Die Straßburger Richter überzeugte dies nicht. Die Tatsache, dass die NPD vor Gericht nicht in jedem Fall erfolgreich gewesen sei, mache die Rechtsmittel noch nicht ineffizient. 2013 hatte die Partei versucht, sich vom Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungstreue positiv feststellen zu lassen. Auch diesen abgelehnten Antrag führte die NPD nun in Straßburg als Beleg für eine Stigmatisierung und ineffiziente Rechtsmittel an. Die Richter konnten aber nicht erkennen, wie eine solche Erklärung der NPD hätte nutzen können.

NPD in Finanznöten - Verbotsverfahren vor BVerfG läuft

In den vergangenen Jahren ist die NPD mit verschiedenen Beschwerden vor das höchste deutsche Gericht gezogen – in der Sache damit aber immer wieder gescheitert. In Karlsruhe läuft außerdem seit März 2016 ein Verbotsverfahren gegen die Partei, die in keinem Landtag mehr vertreten ist. Nur im EU-Parlament hat sie noch einen Abgeordneten. Das hat die Rechtsextremisten, die auf die Mittel aus der Parteienfinanzierung angewiesen sind, zunehmend in Finanznöte gebracht.