Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Karibik-Urlaub

Made im Salat und gesperrte Rutsche sind kein Reisemangel

Palmen, Strand und blaues Meer in der Karibik
Familienhotel muss Kindern nicht alle Attraktionen öffnen © stockphoto-graf / Adobe Stock

Gesperrte Rutsche, Made im Essen, kein Zutritt zum À-la-carte-Restaurant: Ein Vater klagte nach dem Karibik-Familienurlaub auf Minderung. Das LG Koblenz winkt ab: Solche Unannehmlichkeiten seien bloße Bagatellen.

Ein Mann hatte nach einem Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik den Reisepreis mindern wollen. Sein fünfjähriger Sohn durfte wegen einer Mindestgröße von 1,20 Metern eine der Wasserrutschen im Hotelresort nicht benutzen, außerdem hatten Kinder keinen Zutritt zu den À-la-carte-Restaurants der Anlage. Zudem fand seine Frau in ihrem Essen ein Fluginsekt und eine Made.

Das LG Koblenz sah, wie schon die Vorinstanz, einzig in der fehlenden Reiseleitung vor Ort einen Mangel – und bestätigte eine Minderung von 5% des Reisepreises (Beschlüsse vom 11.03.2026 und 03.07.2026 – 13 S 34/25).

Gesperrte Rutsche: Sicherheit geht vor

Die Koblenzer Richterinnen und Richter stellten klar, dass ein zur Minderung berechtigender Reisemangel von bloßen Unannehmlichkeiten abzugrenzen sei. Dazu zählten subjektive Empfindlichkeiten, persönlicher Geschmack oder Gesichtspunkte der Landesüblichkeit. Die Größenbeschränkung bei der Wasserrutsche sei eine übliche Sicherheitsmaßnahme. Einen Reiseveranstalter träfen gerade bei gefahrträchtigen Einrichtungen wie Rutschen Verkehrssicherungspflichten. Die Kammer zog einen Vergleich zum Spaßbad: Auch dort berechtige der Eintrittspreis nicht zur Nutzung aller Attraktionen.

Die Bezeichnung als "familienfreundlich" oder "Family Resort" sei zudem keine Beschaffenheitsvereinbarung. Entscheidend sei, ob ein kindgerechtes Angebot vorhanden gewesen sei. Das bejahte das Gericht: Das Hotel habe über einen großen, abwechslungsreich gestalteten Kinderpoolbereich verfügt.

Kein Mangel beim Essen

Auch bei den Restaurants sah die Kammer keinen Mangel. Der Vater habe einen All-inclusive-Aufenthalt mit Verpflegung in Buffetform gebucht. Die À-la-carte-Restaurants seien nicht Teil der vertraglich geschuldeten Leistung gewesen.

Auch den Insektenfund im Essen bewertete das Gericht nicht als Reisemangel. Ein Fluginsekt lasse sich bei Mahlzeiten nicht vollständig verhindern. Die Made sei ein einmaliges Ereignis gewesen und lasse keinen Rückschluss auf strukturelle Hygieneprobleme zu. In der Karibik komme es klimabedingt vermehrt zu Insektenbefall. Ungeziefer in Salaten und Gemüse lasse sich auch bei sorgfältiger Zubereitung nie ganz vermeiden, so die Kammer. Zwei einzelne Insektenfunde stuften die Richterinnen und Richter als Bagatelle ein.