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Reisemangel

Mehr Artikel zu diesem Tag

Zu wenig FKK auf der Aida
Streit um Kreuzfahrt-Reise

Zu wenig FKK auf der Aida

Eine Weltreise per Kreuzfahrtschiff wollte ein Paar auch im FKK-Bereich genießen. Die beiden wurden aber von der Größe und Ausstattung enttäuscht und forderten Geld zurück. Nun entschied ein Gericht.

Der erste Urlaubstag war "entwertet"
Flugänderung zu Urlaubsbeginn

Der erste Urlaubstag war "entwertet"

Ärgerlich: Der für den Morgen geplante Hinflug einer Pauschalurlauberin wurde auf den späten Nachmittag verlegt, sodass sie am Anreisetag quasi nichts mehr am Urlaubsort unternehmen konnte. Kleines Trostpflaster: Es gibt Geld zurück.

Made im Salat und gesperrte Rutsche sind kein Reisemangel
Karibik-Urlaub

Made im Salat und gesperrte Rutsche sind kein Reisemangel

Gesperrte Rutsche, Made im Essen, kein Zutritt zum À-la-carte-Restaurant: Ein Vater klagte nach dem Karibik-Familienurlaub auf Minderung. Das LG Koblenz winkt ab: Solche Unannehmlichkeiten seien bloße Bagatellen.

Kanadierin strandet in Hurghada, Veranstalter haftet nicht
Reiserecht und Visafrust

Kanadierin strandet in Hurghada, Veranstalter haftet nicht

Wer nach Ägypten reist, braucht mitunter mehr als Sonnencreme und Reisepass. Dass eine Kanadierin am Flughafen Hurghada an der Einreise scheiterte, muss der Reiseveranstalter aber nicht ausbaden, sagt das LG Hannover. Entscheidend war am Ende ein Detail im Buchungsprozess.

Sonnenliege im Urlaub blockiert? Geld zurück!
Reisepreisminderung

Sonnenliege im Urlaub blockiert? Geld zurück!

Es ist nicht immer leicht, sich im Urlaub die Sonnenliegen am Hotelpool zu sichern, oft sind sie mit Handtüchern reserviert. Das will sich ein Reisender nicht gefallen lassen – er fordert Geld zurück.

Veranstalter einer Pauschalreise muss 35% der Reisekosten erstatten
Kein Koffer, weniger Erholung

Veranstalter einer Pauschalreise muss 35% der Reisekosten erstatten

Geht ein Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren, kann die Reisefreude erheblich beeinträchtigt sein – sogar so stark, dass der Reiseveranstalter einen Teil der Reisekosten erstatten muss. Das hat das LG Frankenthal entschieden.

Urlauber mussten sich nicht vordrängeln
Zu spät am Gate

Urlauber mussten sich nicht vordrängeln

Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.

Keine Minderung des Kreuzfahrtpreises
Wegen Coronainfektion in Kabine gesperrt

Keine Minderung des Kreuzfahrtpreises

Ein Mann erkrankt während einer Kreuzfahrt an Corona und wird daraufhin in einer separaten Kabine isoliert. Den Reisepreis kann er deswegen nicht mindern – auch, wenn die Quarantäne behördlich nicht vorgegeben war. Laut BGH liegt kein Reisemangel vor.

Kontakt per WhatsApp reicht
Ein Reiseleiter ist kein Stadtführer

Kontakt per WhatsApp reicht

Ein Pauschalreisender hatte am Zielort in Dubai auf eine deutschsprachige Reiseleitung gezählt. Tatsächlich gab es einen deutschsprachigen Ansprechpartner der Reiseveranstalterin, der bei Problemen und Fragen kontaktiert werden konnte - allerdings nur per WhatsApp. Das reicht, meint das AG München.

Flaute bei der Entschädigung
Karibik-Törn mit Crash

Flaute bei der Entschädigung

Ein Familien-Segelurlaub in der Karibik für 4.600 Euro endet mit Schrammen an Boot und Nerven – doch für den Richter war das eher ein kleiner Schönheitsfehler als ein Reise-Desaster. Statt einer Traum-Entschädigung von 8.600 Euro gab es nur ein Fünftel des Reisepreises zurück.