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LG Schwerin

Schmerzensgeld für Zwangsgemeinschaft mit Kettenrauchern in Haftzelle

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Für die tagelange Zwangsgemeinschaft mit zwei Kettenrauchern in einer Haftzelle in Stralsund ist einem ehemaligen Untersuchungsgefangenen ein Schmerzensgeld zugesprochen worden. Das Urteil sei bereits Anfang Mai verkündet worden, sagte am 26.07.2016 eine Sprecherin des Landgerichtes Schwerin und bestätigte einen Bericht des Senders NDR 1 Radio MV.

Kläger ist Entschädigung nicht hoch genug

Demnach soll der 56-Jährige für jeden der fünf Tage im Qualm 100 Euro Entschädigung bekommen, zuzüglich 5% Zinsen. Damit war der Kläger allerdings nicht zufrieden. Laut Gericht hat er das Urteil angefochten, so dass sich nun das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen wird. Der Betroffene hatte dem NDR zufolge schon 2010 unmittelbar nach der Haft beim Landgericht Stralsund Beschwerde gegen die Unterbringung mit Rauchern eingelegt. Die Richter dort, wie auch später das Oberlandesgericht in Rostock, wiesen diese aber ab.

BVerfG: Unterbringung mit starken Rauchern grundrechtswidrig

Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte der Mann dann aber Erfolg. Die Richter in Karlsruhe entschieden im Oktober 2012, dass die Unterbringung zusammen mit starken Rauchern die körperliche Unversehrtheit des Mannes verletzt habe und ein Eingriff in dessen Grundrechte gewesen sei (BVerfG, BeckRS 2013, 48341). Der gelernte Schlosser verbüßt den Angaben zufolge wegen versuchten Mordes derzeit eine sechseinhalbjährige Haftstrafe in der Vollzugsanstalt Bützow. Seine Entlassung stehe im Oktober bevor.