Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
LG Potsdam

E-Plus darf Verantwortlichkeit bei Forderungen Dritter nicht auf Verbraucher abschieben

Klageindustrie

Wer auf seiner Handyrechnung Leistungen Dritter abgerechnet sieht, die er weder bestellt noch benutzt hat, muss sich von seinem Mobilfunkanbieter nicht darauf verweisen lassen, Klärung beim Drittanbieter zu suchen. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden und E-Plus zur Unterlassung verurteilt (Urteil vom 26.11.2015, Az.: 2 O 340/14, nicht rechtskräftig). Über das Verfahren berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, die auch geklagt hatte.

Hintergrund

Reklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen Dritter auf ihrer Mobilfunkrechnung, verweisen Mobilfunkfirmen oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Dabei handele es sich etwa um Abonnements von Info- und Unterhaltungsdiensten oder kostenpflichtige Serviceleistungen, Hotlines und Ansagedienste, so die Verbraucherzentrale.

E-Plus verlangte Bezahlung zweifelhafter Forderung unter Verweis auf Drittanbieter

Im vor Gericht verhandelten Fall habe E-Plus eine Kundin mit einem Vertrag der Mobilfunkmarke Base mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieterleistungen angemahnt, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt habe, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben, fasst die Verbraucherzentrale Hamburg zusammen. Dennoch habe sie die ausstehenden Beträge zahlen und sich diese dann per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen sollen. So habe E-Plus geschrieben: "Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass wir Sie bereits (...) darüber informiert haben, dass Sie sich bitte an den entsprechenden Drittanbieter wenden möchten, um eine eventuelle Gutschrift zu erhalten. (...) Wir bitten Sie daher, den bei uns offenstehenden Betrag von 206,10 Euro auszugleichen."

Verbraucherzentrale sieht Verantwortlichkeit bei Zahlung verlangendem Mobilfunkanbieter

"Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen", meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale. Doch die gängige Praxis sehe anders aus. Statt Kunden genauere Informationen zu den Abbuchungen zu liefern, drohten viele Mobilfunkanbieter lediglich damit, die SIM-Karte der Betroffenen zu sperren. Dabei sei der Mobilfunkanbieter solange Ansprechpartner für Beschwerden, als er eine entsprechende Zahlung verlange, betont Rehberg. "Bei unberechtigten Forderungen von Drittanbietern sollten sich Betroffene daher am besten per Einschreiben mit Rückschein bei ihrem Mobilfunkanbieter beschweren und zusätzlich den Drittanbieter kontaktieren, um weitere Abrechnungen zu stoppen".