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LG München

Amazon darf Kunstfaser-Jacke nicht als Daunenjacke anbieten

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Auf Veranlassung des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon geführt. Die Verwendung des Begriffs "Daunenjacke" für eine zu 100% mit Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke sei irreführend, so die Richter.

LG: Verwendung des Begriffs “Daunenjacke“ stellt Irreführung der Verbraucher dar

Das Landgericht hat Amazon wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt, da mit der Verwendung des Begriffs “Daunenjacke“ in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware vorliege und deshalb ein Verstoß gegen § 5 UWG gegeben sei. Auch der Zusatz "Primaloft" sei nicht geeignet gewesen, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.