Sharehoster haften bei unzureichenden Gegenmaßnahmen ab erstem Hinweis auf illegale Downloads auf Schadensersatz

Zitiervorschlag
Sharehoster haften bei unzureichenden Gegenmaßnahmen ab erstem Hinweis auf illegale Downloads auf Schadensersatz. beck-aktuell, 12.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177926)
Sharehoster müssen schon ab dem ersten Hinweis auf illegale Downloads Schadensersatz leisten, wenn sie keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies hat nach Mitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels das Landgericht München mit Urteilen vom 18. und 31.03.2016 in drei Verfahren gegen den Online-Speicherdienst "Uploaded.net" entschieden. Sharehoster träfen weitreichende Überwachungspflichten, da ihr Geschäftsmodell die Verbreitung illegaler Downloads besonders fördere, so das LG.
Illegale Dateien nach Hinweis zwar gelöscht, Wiederauftauchen aber nicht wirksam verhindert
Wie der Börsenhandel schreibt, hatten zwei deutsche Verlagsgruppen und ein internationaler Fachverlag gegen den Speicherdienst „Uploaded.net“ geklagt. Die Kläger hätten die Betreiberfirma von "Uploaded.net" und deren Partnerplattformen auf illegale Downloads von E-Books hingewiesen. Daraufhin habe der Dienst die betroffenen Dateien zwar gelöscht, nach kurzer Zeit seien sie aber wieder aufgetaucht.
LG: Sharehoster haftet wegen unzureichender Gegenmaßnahmen als Gehilfe des Uploaders
Das LG habe entschieden, dass "Uploaded.net" die betreffenden E-Books nicht mehr zugänglich machen darf und den Verlagen umfassend Auskunft über die Verbreitung der Dateien ab dem Zeitpunkt der Mitteilung erteilen muss. Auf dieser Basis müsse der Sharehoster Schadensersatz gegenüber den Verlagen zahlen. Nach Ansicht der Richter habe der Sharehoster keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um weitere Rechtsverletzungen durch erneut eingestellte Versionen der E-Books zu verhindern. Sein Geschäftsmodell fördere vielmehr die Verbreitung illegaler Downloads. Daher hafte der Dienst als Gehilfe des Uploaders.
Börsenverein: Großer Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie
Der Börsenverein sieht in den Urteilen einen großen Erfolg und entscheidenden Schritt im Kampf gegen Internetpiraterie. Auf eine so weitgehende Haftung wie jetzt habe ein deutsches Gericht bei Internetpiraterie bisher nicht erkannt. Die neue Rechtsprechung entziehe dem Geschäftsmodell der Sharehoster nun immer mehr die Grundlage.
- Redaktion beck-aktuell
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Sharehoster haften bei unzureichenden Gegenmaßnahmen ab erstem Hinweis auf illegale Downloads auf Schadensersatz. beck-aktuell, 12.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177926)



