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Filesharing

Mehr Artikel zu diesem Tag

Deckelung von Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen zulässig

Deckelung von Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen zulässig

Die im deutschen Recht vorgesehene Deckelung von Anwaltskosten bei erstmaligen Urheberrechtsverstößen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.04.2022 zulässig. Denn die Deckelung greife nach § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG nicht, wenn das Gericht der Ansicht sei, dass sie unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale des ihm vorgelegten Falles unbillig sei.

EuGH stärkt Schutz von Urheberrechten bei Online-Tauschbörsen

EuGH stärkt Schutz von Urheberrechten bei Online-Tauschbörsen

Das Teilen von Segmenten einer Datei, die ein geschütztes Werk enthält, in einem Torrent-Peer-to-Peer-Netz stellt eine "öffentliche Zugänglichmachung" im Sinn der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der zugleich auch weitere bedeutsame Fragen zur Herausgabe von Nutzerdaten und zur systematischen Speicherung von IP-Adressen geklärt hat.

WLAN-Inhaber muss Störer nicht benennen

WLAN-Inhaber muss Störer nicht benennen

Ein Internetanschlussinhaber muss der Inhaberin eines Urheberrechts nicht vorgerichtlich mitteilen, wer von mehreren WLAN-Nutzern dieses durch Hochladen eines Computerspiels in eine Tauschbörse im Internet verletzt hat. Die Kosten, die die Geschädigte aufwenden musste, weil der Anschlussinhaber den Namen des Täters verschwieg, müssen laut Bundesgerichtshof nicht erstattet werden.

Registrar nur subsidiär für Urheberrechtsverletzungen haftbar

Registrar nur subsidiär für Urheberrechtsverletzungen haftbar

Ein Domain-Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen erst dann, wenn die Verletzte zuvor den Seiteninhaber und den Hostprovider erfolglos in Anspruch genommen hat. Der Bundesgerichtshof hat am 15.10.2020 entschieden, dass ihm, wie auch dem Provider, keine anlasslosen allgemeinen Prüf- und Überwachungspflichten der Seiteninhalte auferlegt werden können.

11-Jähriger nicht für Filesharing verantwortlich

11-Jähriger nicht für Filesharing verantwortlich

Selbst ein überdurchschnittlich intelligentes Kind von elf Jahren kann nicht verstehen, dass das Herunterladen eines Computerspiels über ein Filesharing-Netzwerk rechtswidrig ist. Es fehle ihm diesbezüglich an der notwendigen Einsichtsfähigkeit, hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Eltern haften bei Verschweigen verantwortlichen Kindes für illegales Filesharing
BVerfG

Eltern haften bei Verschweigen verantwortlichen Kindes für illegales Filesharing

Eltern können sich als Inhaber eines Internetanschlusses der eigenen Haftung für die Verletzung von Urheberrechten durch illegales Filesharing eines ihrer (volljährigen) Kinder nicht dadurch entziehen, dass sie den Namen des verantwortlichen Kindes nicht preisgeben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.02.2019 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BeckRS 2017, 108569) nicht zur Entscheidung angenommen. Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG stehe einer Offenbarungsobliegenheit im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht entgegen. Aus Art.  6 Abs. 1 GG ergebe sich zwar ein Recht, Familienmitglieder nicht zu belasten, nicht aber ein Schutz vor negativen prozessualen Folgen dieses Schweigens (Az.: 1 BvR 2556/17).

Keine Haftungsbefreiung des Anschlussinhabers durch bloße Benennung eines Familienmitglieds mit Zugriffsmöglichkeit
EuGH zum illegalen Filesharing

Keine Haftungsbefreiung des Anschlussinhabers durch bloße Benennung eines Familienmitglieds mit Zugriffsmöglichkeit

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 18.10.2018 entschieden. Die Rechtsinhaber müssten über einen wirksamen Rechtsbehelf oder über Mittel verfügen, die es den zuständigen Gerichten ermöglichten, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen (Az.: C-149/17).

Sperr- statt Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
BGH

Sperr- statt Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN

Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes haftet nach der seit dem 13.10.2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG in Betracht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Urteil vom 26.07.2018, Az.: I ZR 64/17 – Dead Island).

LG Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz
Internetpiraterie

LG Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz

Die Urhebergesellschaft Gema hat nach eigener Mitteilung vom 02.07.2018 vor dem Landgericht Hamburg "einen wegweisenden Erfolg" gegen den Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes UseNeXT, die Aviteo Ltd., erzielt. Das LG habe mit Urteil vom 22.06.2018 (Az.: 308 O 314/16) die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten bestätigt, die das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell förderten. Aviteo hafte als Täter einer Urheberrechtsverletzung.

Anschlussinhaber haftet für Filesharing der Familie
EUGH-Generalanwalt

Anschlussinhaber haftet für Filesharing der Familie

Der Inhaber eines Internetanschlusses kann aus Sicht des zuständigen EUGH-Generalanwalts auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten. Das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens dürfe nicht die Haftung für Urheberrechtsverletzungen aushebeln, argumentierte Maciej Szpunar. Das Gutachten zu einem Fall aus München wurde am 06.06.2018 in Luxemburg veröffentlicht (Az.: C-149/17).