EuGH zum illegalen Filesharing
Keine Haftungsbefreiung des Anschlussinhabers durch bloße Benennung eines Familienmitglieds mit Zugriffsmöglichkeit
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 18.10.2018 entschieden. Die Rechtsinhaber müssten über einen wirksamen Rechtsbehelf oder über Mittel verfügen, die es den zuständigen Gerichten ermöglichten, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen (Az.: C-149/17).