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LG München I bejaht Schadenersatzpflicht von Sharehostern bei Urheberrechtsverletzungen

Klageindustrie

Ein Sharehoster macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er das Hochladen und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht unterbindet. Dies hat das Landgericht München I am 10.08.2016 auf eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gegen den Onlinedienst Uploaded entschieden, wie die Verwertungsgesellschaft am 11.08.2016 mitteilte (Az.: 21 O 6197/14, nicht rechtskräftig).

GEMA-Justiziar macht Sharehoster maßgeblich für Musikpiraterie verantwortlich

Das LG München I halte damit fest, dass Onlinedienste, deren Geschäftsmodelle auf der massenhaften Verletzung von Urheberrechten basieren, schadenersatzpflichtig sind, so die GEMA. Nach Ansicht von GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller bestätigt das Urteil, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen.

LG München: Uploaded-Dienst "spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen"

Sharehoster wie Uploaded stellten Kunden Speicherplatz für das Hochladen von Dateien zur Verfügung, erläutert die GEMA. Sie generierten Links zu den hochgeladenen Dateien, die dann als öffentlich zugängliche Linksammlungen verbreitet werden. Das LG München werte Uploaded als einen Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen bilde. Uploaded sei als "Gehilfe" der illegalen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Inhalte in die Pflicht zu nehmen, so die Richter.

Uploaded unterließ Entfernung rechtsverletzender Dateien trotz Hinweises

Die GEMA hatte Uploaded eigenen Angaben zufolge zunächst auf die rechtsverletzenden Inhalte hingewiesen. Der Sharehoster habe daraufhin die entsprechenden Dateien aber nicht im ausreichenden Maße entfernt. Dies habe auch das LG festgestellt. Vielmehr habe der Dienst durch seine Ausgestaltung die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung noch gefördert.