Fitnessstudio haftet für selbst verschuldete Eisfläche

Zitiervorschlag
Fitnessstudio haftet für selbst verschuldete Eisfläche. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207561)
Ein Mann rutscht auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios auf einer Eisfläche aus und bricht sich das Schienbein. Schuld war nicht das Winterwetter, sondern ein tropfender Entwässerungsschlauch. Das LG Landau sprach ihm 5.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Die Sporttasche war gepackt, das Training zum Greifen nah. Doch zwischen Autotür und Studioeingang endete der Abend für einen Mann aus Bad Bergzabern jäh auf dem Asphalt. Er rutschte auf einer Eisfläche aus, stürzte und brach sich das rechte Schienbein. Noch am selben Tag musste er operiert werden.
Schuld an der Glätte war kein winterlicher Niederschlag, es hatte tagelang weder geregnet noch geschneit. Von dem Dach einer benachbarten Halle wurde Wasser über einen Schlauch abgeleitet, der auf dem Parkplatz mündete und undicht war. Bei Frost gefror das austretende Wasser zu einer Eisfläche.
Der Mann forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Grundstückseigentümerin. Die wies die Verantwortung zurück: Parkplätze müssten im Winter nicht vollständig eisfrei gehalten werden, außerdem hätte der Mann die Stelle erkennen und umgehen können.
Selbst geschaffene Gefahr verpflichtet
Die 3. Zivilkammer des LG Landau sah das anders und gab dem Mann Recht. Zwar treffe es zu, dass gewöhnliche winterliche Glätte auf Parkplätzen hinzunehmen sei. Hier habe die Eigentümerin jedoch selbst eine besondere Gefahrenquelle geschaffen, indem sie zuließ, dass der Entwässerungsschlauch Wasser auf den Parkplatz leitete (Urteil vom 19.02.2026 - 3 O 243/24).
Wer in seinem Verantwortungsbereich eine solche Gefahr schaffe oder bestehen lasse, müsse zumutbare Vorkehrungen treffen, urteilte das Gericht. Die Eigentümerin hätte die Dachentwässerung kontrollieren und verhindern müssen, dass Wasser auf den Parkplatz gelangt.
Kein Mitverschulden
Ein Mitverschulden des Mannes lehnten die Richter ab. Da es nicht geschneit hatte und der Parkplatz ansonsten eisfrei war, habe er mit einer einzelnen vereisten Stelle nicht rechnen müssen. Auch der Einwand, er habe den vorgesehenen Weg nicht benutzt, verfing nicht. Die Eisfläche lag unmittelbar neben seinem Auto und wäre auch auf einem Umweg zur Gefahr geworden.
Das Gericht sprach dem Mann 5.000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei der Bemessung berücksichtigte es die Operation, den mehrtägigen Krankenhausaufenthalt und die monatelange Arbeitsunfähigkeit. Eine weitere Operation zur Entfernung von Schrauben und Nägeln steht noch bevor. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Eigentümerin auch für künftige Schäden aus dem Unfall haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- LG Landau
- Urteil vom 19.02.2026
- 3 O 243/24
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Fitnessstudio haftet für selbst verschuldete Eisfläche. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207561)



