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LG Heilbronn

Vater des Amokläufers von Winnenden scheitert mit Klage gegen Ärzte

Parken in Pink

Ärzte und Therapeuten des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz zahlen. Dies hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 26.04.2016 entschieden und eine entsprechende Klage des Vaters des Täters abgewiesen (Az.: 1 O 220/12 R). Zwar seien Behandlungsfehler gemacht worden, diese seien aber nicht mitursächlich für die Amoktat gewesen, so das Gericht.

LG: Ärzte mussten Gefahr nicht erkennen

Die Experten der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg hätten wenige Monate vor dem Amoklauf bei mehreren Treffen mit dem 17-Jährigen seine Gefahr erkennen und vor seinem Sohn warnen müssen, hatte der Vater argumentiert. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse. Das Gericht urteilte schließlich, dass damals zwar Behandlungsfehler gemacht worden seien. Diese seien aber nicht mitursächlich für die Amoktat gewesen. Auch bei fehlerfreiem Verhalten der Ärzte hätten diese die Gefahr, die von dem 17-Jährigen ausging, nicht erkennen müssen.

Vater forderte rund vier Millionen Euro

Der Vater hatte gefordert, dass die Ärzte und Therapeuten die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse Baden-Württemberg zahlen muss. Das Landgericht taxierte diese Summe auf vier Millionen Euro. Der 17-jährige Tim K. hatte am 11.03.2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe.