Urteil gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend rechtskräftig
Der Amokfahrer, der seinen Pkw im Februar 2020 in den Volkmarsener Rosenmontagsumzug gelenkt hat, muss lebenslang in Haft. Der Bundesgerichthof hat ein Urteil des Landgerichts Kassel überwiegend bestätigt, das auf versuchten Mord in 89 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 88 tateinheitlichen Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erkannt hatte.