Zwölf Jahre Haft wegen Sprengsatz an Gasleitung

Zitiervorschlag
Zwölf Jahre Haft wegen Sprengsatz an Gasleitung. beck-aktuell, 20.01.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/164276)
Für eine durch einen Sprengsatz herbeigeführte Explosion an der Gasleitung eines Mehrfamilienhauses in Lünen ist ein Mechaniker aus der Nachbarschaft zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Dortmunder Landgericht wertete die Tat in seinem Urteil am 19.01.2017 als Mordversuch. Der 36-jährige Angeklagte hatte die Tat von Anfang an bestritten und verfolgte die Urteilsbegründung weinend.
Videos von Gasexplosionen aufgerufen
Die Richter stützen ihre Verurteilung wegen Mordversuchs auf eine Reihe von Indizien: Überwachungsvideos zeigten, dass der Angeklagte zur Tatzeit mitten in der Nacht seine Wohnung in einem der Nachbarhäuser verlassen hatte und kurz nach der Detonation zurückkehrte. Darüber hinaus wurden am Tatort Metallteile mit seiner DNA und in seiner Wohnung unzählige selbst gebaute Sprengsätze gefunden – selbst im Kinderzimmer des Sohnes. Nicht zuletzt sollen auf dem Computer des Angeklagten in den Stunden vor der Tat mehrere Dutzend Videos von Gasexplosionen aufgerufen worden sein.
Keine Verletzten
Die Explosion vom März 2016 zerstörte zwar die Gasleitung des Mehrfamilienhauses. Die Wucht der Detonation drückte die Leitungen jedoch so stark zusammen, dass kaum Gas austrat. Verletzt wurde niemand.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Dortmund
- Urteil vom 19.01.2017
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Zwölf Jahre Haft wegen Sprengsatz an Gasleitung. beck-aktuell, 20.01.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/164276)



