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LG Bochum entscheidet im VW-Abgasskandal

Kein Rückgaberecht für Autokäufer

Klageindustrie

Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum am 16.03.2016 die Klage eines VW-Kunden erwartungsgemäß zurückgewiesen. Er darf wegen der Abgasmanipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben (Az.: I-2 O 425/15).

Keine erhebliche Pflichtverletzung

Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von 1% des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Weitere Verfahren gegen VW laufen

Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses. Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Anwalt des Klägers kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung.

Entscheidung nicht überraschend

Das Bochumer Gericht hatte seinen Standpunkt bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Daher kam die Entscheidung nicht überraschend. VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert.