Parlaments-Verein durfte AfD-Abgeordnete rauswerfen

Zitiervorschlag
Parlaments-Verein durfte AfD-Abgeordnete rauswerfen. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207556)
Das LG Berlin II hat den Ausschluss der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft für rechtmäßig erklärt. Ein Wertbekenntnis bei Vereinseintritt sei keine Eintagsfliege.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy muss den Verlust ihrer Mitgliedschaft in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) hinnehmen. Das LG Berlin II hat am Freitag ihre Klage gegen den Vereinsausschluss abgewiesen (Urteil vom 9.10.202 - 88 O 155/25).
Die DPG, ein eingetragener Verein mit Sitz im Reichspräsidentenpalais gegenüber dem Bundestag, versteht sich als überparteilicher Treffpunkt für Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Rund 2.000 Mitglieder gehören dem Verein an, darunter 519 der 630 Bundestagsabgeordneten. Nach der Satzung bekennt sich die DPG zur Menschenwürde, zur Völkerverständigung sowie zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Jede Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Ethnie oder Religion lehnt sie ab.
Huy war seit September 2022 Mitglied und hatte bei ihrem Aufnahmeantrag die Vereinsziele ausdrücklich anerkannt. Am 25. November 2023 nahm sie am sogenannten "Potsdamer Treffen" teil, bei dem unter anderem auch Martin Sellner von der "Identitären Bewegung" zugegen war. Im April 2024 schloss der DPG-Vorstand sie daraufhin aus dem Verein aus: Durch die Teilnahme und eine ausgebliebene Distanzierung habe sie das Ansehen der DPG grob beschädigt. Die Mitgliederversammlung bestätigte die Entscheidung.
Gericht sieht Beurteilungsspielraum gewahrt
Das LG Berlin II gab dem Verein recht. Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterlägen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, so das Gericht. Eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, die einen strengeren Prüfungsmaßstab rechtfertigen würde, besitze die DPG nicht.
Die Einschätzung des Vereins, Huys Verhalten habe sein Ansehen grob beschädigt, halte sich im zulässigen Rahmen. Durch die Teilnahme am Potsdamer Treffen werde die Abgeordnete öffentlich mit Sellner und dessen Thesen zur sogenannten "Remigration" in Verbindung gebracht. Diese Positionen stünden den Satzungszielen der DPG diametral entgegen. Sellner und die Identitäre Bewegung gingen von einem Vorrang der ethnisch-kulturell Deutschen aus, denen das Heimatrecht exklusiv zustehen solle. Genau das berühre die Grundsätze, die den Kern der DPG-Satzung ausmachten: Menschenwürde, Demokratie und die Ablehnung jeder Benachteiligung wegen Herkunft oder Ethnie.
Bekenntnis wirkt fort
Der Verein könne von seinen Mitgliedern erwarten, sich von verfassungsfeindlichen Positionen zu distanzieren, urteilten die Richterinnen und Richter. Wer seine Mitgliedschaft auf ein Bekenntnis zu bestimmten Werten gründe, müsse dieses Bekenntnis dauerhaft leben. Es handele sich um eine fortdauernde Grundlage der Zugehörigkeit, nicht um einen einmaligen Akt beim Eintritt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Huy kann Berufung zum KG einlegen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- LG Berlin II
- Urteil vom 09.10.2026
- 88 O 155/25
Zitiervorschlag
Parlaments-Verein durfte AfD-Abgeordnete rauswerfen. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207556)



