Lufthansa-Piloten dürfen streiken

Zitiervorschlag
Lufthansa-Piloten dürfen streiken. beck-aktuell, 23.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166991)
Die Piloten der Lufthansa dürfen am 23.11.2016 streiken. Das Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 16 SaGa 1459/16) hat mit Urteil vom 22.11.2016 in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 18 Ga 152/16) vom selben Tag bestätigt. Die Lufthansa wollte den für die Dauer von 24 Stunden angekündigten Streik durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen. Nach Angaben der Airline werden rund 100.000 Passagiere vom 14. Streik der Piloten betroffen sein.
Lufthansa: Begehrte Gehaltserhöhungen diskriminierend
Die Gewerkschaft der Piloten, die Vereinigung Cockpit (VC), hat zum Streik um einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Piloten aufgerufen. Die Lufthansa beantragte ein Verbot des Streiks, da die Gewerkschaft unter anderem höhere Gehaltssteigerungen für Copiloten ab dem 13. Beschäftigungsjahr verlangt. Eine solche Forderung sei rechtswidrig, da damit unzulässig die Erhöhung der Vergütung vom Lebensalter abhänge. Dies diskriminiere jüngere Copiloten und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
LAG: Streikziel nicht rechtswidrig
Die 16. Kammer des Hessischen LAG unter dem Vorsitz des Richters Peter Gegenwart hat jetzt entschieden, dass kein rechtswidriges Streikziel verfolgt werde. Die Lufthansa zahle bisher an Copiloten nach dem letzten noch nachwirkenden Vergütungstarifvertrag bis zum 22. Beschäftigungsjahr ansteigende Vergütungen. Es liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG vor, wenn durch die Tarifforderung eine stärkere Erhöhung des Gehalts für langjährig als Copiloten arbeitende Beschäftigte erreicht werden solle. Gegen die Entscheidung des LAG wegen des für den 23.11.2016 angekündigten Streiks ist kein Rechtsmittel möglich.
Letzte Streikrunde abgebrochen
Die VC hat in dem laufenden Tarifkonflikt bereits 13 Mal gestreikt. Die bislang letzte Runde wurde im September 2015 abgebrochen, nachdem das LAG Hessen einzelne Streikziele als rechtswidrig eingeschätzt hatte. Seitdem hatte die VC ihre Verhandlungstaktik geändert und sich auf offene Tarifthemen konzentriert. Der Anlass des aktuellen Streiks sind einzig Forderungen zum Gehalt der rund 5.400 betroffenen Piloten.
Dobrindt wirbt für Schlichtung
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt warb erneut für eine Schlichtung. "Ich halte das für den richtigen Weg", sagte der CSU-Politiker am 22.11.2016 nach einem Treffen mit Vertretern der Luftfahrtbranche in Berlin. Er habe wahrgenommen, dass der Konzern eine Schlichtung vorgeschlagen habe. Man könne zu Recht die Frage stellen, wie oft die Partnerseite diesen Wunsch verweigern könne. Es sei Aufgabe der Tarifparteien, sich darüber zu unterhalten.
Politik noch "in Beobachtungssituation"
Gefragt nach einem möglichen eigenen Eingreifen, sagte Dobrindt: "So lange es sich um eine Auseinandersetzung handelt, von der wir glauben, dass sie positiv zu einem Ende geführt werden kann, ist Zurückhaltung für die Politik angebracht. Wir sind noch in der Beobachtungssituation, das muss nicht ewig so bleiben."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LAG Hessen
- Urteil vom 22.11.2016
- 16 SaGa 1459/16
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Lufthansa-Piloten dürfen streiken. beck-aktuell, 23.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166991)



