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Länder wollen Tierschutzgesetz ändern

Keine Tötung zur Pelzgewinnung mehr

Parken in Pink

Die Pelztierhaltung soll langfristig verboten werden, um unnötiges Leiden von Tieren zu vermeiden. Dies sieht ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf vor, der die Tötung der Tiere zur Pelzgewinnung als verfassungswidrig ächtet (BT-Drs. 18/5866).

Tötung von Pelztieren verfassungswidrig

Zur Begründung heißt es unter anderem, dass Tiertötungen nur dann mit Art. 20a GG vereinbar seien, wenn sie um höherrangiger Interessen willen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Dies sei bei Pelztieren, die zur Pelzgewinnung gehalten und getötet werden, nicht der Fall.