Auch Gerichte können nicht weiterhelfen

Zitiervorschlag
Auch Gerichte können nicht weiterhelfen. beck-aktuell, 24.04.2026 (abgerufen am: 25.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196981)
Insgesamt 19 Eilanträge verzeichnet das VG Schwerin im Zusammenhang mit dem an der Ostseeküste gestrandeten Timmy. Helfen wird dem Buckelwal keiner davon, denn allen fehlt die Antragsbefugnis.
Seitdem der Buckelwal, der vom Internet "Timmy" getauft wurde, vor etwa einem Monat vor der Insel Poel an der Ostseeküste gestrandet ist, sind beim VG Schwerin laut einem Pressesprecher unzählige Anträge, Klagen und Anfragen eingegangen.
Mit 19 Eilanträgen zu dem Buckelwal habe sich das Gericht insgesamt befasst: Die Antragsbegehren reichten von der Einleitung von Rettungsmaßnahmen über die Überprüfung der behördlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Wal bis hin zur Forderung, jegliche Rettungsmaßnahmen zu unterlassen.
Wie das VG nun mitteilte, seien sämtliche Eilanträge wegen mangelnder Antragsbefugnis der Klagenden gemäß § 42 Abs. 2 VwGO zurückgewiesen worden: Die Klagenden konnten nicht darlegen, warum sie durch die betroffenen Maßnahmen (oder ihr Unterlassen) in eigenen Rechten verletzt worden sein sollten. In Ausnahmefällen könnten laut dem Gericht anerkannte Umweltverbände klage- und entsprechend antragsbefugt in solchen tier- und naturschutzrechtlichen Fällen sein. Diese Ausnahmen seien hier jedoch nicht gegeben.
Daneben hätten das Gericht neben den Eilanträgen zu dem Wal auch unzählige Bitten, Anfragen und Anregungen erreicht. Der Pressesprecher betonte, dass das Gericht sich zu den behördlichen Entscheidungen und Maßnahmen außerhalb seiner Funktion als Rechtsprechungsorgan nicht äußern dürfe. Solange also keine zulässige Klage vorliege, über die das Gericht zu entscheiden hätte, werde es auch keine Bewertung der Walrettungs-Maßnahmen (oder ihres Unterbleibens) abgeben.
- Redaktion beck-aktuell, sst
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