Kurze Leine oder Laisser-faire? - Karlsruhe verkündet in Kürze EZB-Urteil

Zitiervorschlag
Anja Semmelroch; Friederike Marx: Kurze Leine oder Laisser-faire? - Karlsruhe verkündet in Kürze EZB-Urteil. beck-aktuell, 14.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174666)
Es könnte ein historisches Datum werden. Am 21.06.2016 urteilt das Bundesverfassungsgericht über den Kurs der Europäischen Zentralbank in der Eurokrise. Dann entscheidet sich nicht nur, wie viel Eigenmacht den Währungshütern der Europäischen Zentralbank (EZB) in künftigen Krisen erlaubt ist. Sondern auch, welches Gericht in dieser Frage das letzte Wort hat: Karlsruhe oder Luxemburg.
Draghi kündigte 2012 unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Eurostaaten an
Ein Blick zurück in den Sommer 2012. Aus Griechenland kommen immer neue Hiobsbotschaften, viele sehen die Eurozone am Abgrund. Notenbank-Präsident Mario Draghi versucht, die Märkte zu beruhigen und verkündet: "Die EZB wird alles ("whatever it takes") tun, um den Euro zu retten." Wenig später lässt er Taten folgen mit dem Beschluss, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Obwohl niemals eingesetzt, sorgt das Programm mit dem Namen "Outright Monetary Transactions" (OMT) für eine Entspannung der Lage. Umstritten ist aber bis heute, ob die EZB damit nicht ihre Kompetenzen überschritten hat.
BVerfG rief EuGH an – EuGH bestätigte Rechtmäßigkeit der EZB-Maßnahme
Das BVerfG hat auf mehrere Verfassungsklagen hin unmissverständlich Position bezogen: "Gewichtige Gründe" sprächen dafür, dass der OMT-Beschluss in die Zuständigkeit der EU-Staaten übergreife und gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten verstoße, heißt es in einem Beschluss von Anfang 2014. Vor ihrem endgültigen Urteil legten die Richter aber einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof vor - ein Novum. Die Luxemburger Richter kamen zu dem Schluss, dass die EZB-Maßnahme rechtmäßig war.
BVerfG wird wohl Kompromiss suchen
Die spannende Frage ist nun, wie sich dieser Konflikt auflösen lässt. Dietrich Murswiek, Prozessvertreter des Klägers Peter Gauweiler (CSU), sprach in der jüngsten Verhandlung am 16.02.2016 gar von einem "Endspiel". Prinzipiell sind die deutschen Richter in ihrer Entscheidung unabhängig und allein dem Grundgesetz verpflichtet. Setzen sie sich aber über die Einschätzung des EuGH unbeeindruckt hinweg, wäre das ein offener Affront, der das Verhältnis der beiden Gerichte nachhaltig belasten dürfte. Schwer vorstellbar ist allerdings auch, dass Karlsruhe von seiner Kritik am EZB-Kurs nun völlig abrückt - das wiederum wäre ein ziemlicher Gesichtsverlust. Vieles spricht daher für einen Mittelweg.
BVerfG könnte Bedingungen für Umsetzung des OMT-Programms aufstellen
Das EuGH-Urteil von Juni 2015 lässt einigen Raum für Konkretisierung. Denkbar wäre also, dass die Verfassungsrichter der EZB das Programm grundsätzlich durchgehen lassen, aber Bedingungen für die Umsetzung formulieren. Einige Leitplanken sind in dem Beschluss von 2014 bereits vorgezeichnet. Dort heißt es, dass eine "einschränkende Auslegung" den OMT-Beschluss unter Umständen heilen könnte. Und die Richter sagen auch, wie das gehen könnte: indem ein Schuldenschnitt ausgeschlossen wird, Anleihen nicht in unbegrenzter Höhe angekauft und Eingriffe in die Preisbildung möglichst vermieden werden. Der EuGH wiederum hat bestimmte Bedingungen für den Staatsanleihen-Kauf an den Sekundärmärkten formuliert. Das könnten Kompromisslinien sein.
Negatives Votum könnte zu neuen Turbulenzen im Euroraum führen
Für die EZB und die Eurozone steht viel auf dem Spiel. Bei einem negativen Votum dürfte die Bundesbank vermutlich nicht bei OMT-Anleihekäufen mitmachen. Die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB. Sollte sie sich nicht beteiligen dürfen, wäre das Versprechen Draghis nicht mehr so viel wert. Das könnte neue Turbulenzen im Euroraum auslösen, kurz vor dem Brexit-Referendum.
Bevorstehendes Urteil auf aktuelle Anleihenkäufe nicht direkt übertragbar
Auf die aktuellen Anleihenkäufe wäre das bevorstehende BVerfG-Urteil nicht direkt übertragbar, weil das gewaltige Anleihenkauf-Programm ("Quantitative Easing", QE) eine andere Stoßrichtung hat. Die Währungshüter pumpen seit März 2015 über den Kauf von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren aus dem gesamten Euroraum zusätzliches Geld in den Markt, um Konsum und Investitionen und damit die gefährlich niedrige Inflation anzukurbeln. QE soll bis mindestens bis Ende März 2017 laufen, mit einem Gesamtvolumen von dann 1,74 Billionen Euro.
Verfassungsbeschwerden auch gegen QE-Programm
Gegen diese auch unter Ökonomen umstrittenen Käufe gibt es allerdings ebenfalls Verfassungsbeschwerden. Die Kläger werfen der Notenbank vor, ihr Mandat zu überschreiten und demokratische Grundrechte der Deutschen zu übergehen. Die EZB lege immer neue Programme auf, die unkalkulierbare Risiken für die Bilanz der Bundesbank und damit auch den deutschen Steuerzahler zur Folge hätten. Das Problem: Vor einem möglichen Urteil zum QE-Programm hat die EZB längst Fakten geschaffen. Seit Juni 2016 kauft die Notenbank auch Unternehmensanleihen.
- dpa
Zitiervorschlag
Anja Semmelroch; Friederike Marx: Kurze Leine oder Laisser-faire? - Karlsruhe verkündet in Kürze EZB-Urteil. beck-aktuell, 14.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174666)



